Bestimmungsgemäße Verwendung
Die gewerbliche oder industrielle Verwendung zu
einem anderen Zweck als zur Gebäudeheizung oder
Trinkwassererwärmung gilt als nicht bestimmungsge-
mäß.
Darüber hinausgehende Verwendung ist vom Herstel-
ler fallweise freizugeben.
Wartung und Reinigung
!
Achtung
Bei Wartungs- und Reinigungsarbeiten und bei
der Bedienung des Aschebehälters besteht
Brand- und Verbrennungsgefahr durch heiße
Bauteile und Asche.
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Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
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Heiße Asche nur in brandsichere Behälter mit
Deckel entsorgen.
!
Achtung
Bei Reinigungsarbeiten und bei der Bedienung
des Aschebehälters besteht eine Gefährdung
der Atemwege durch Holzstaub, Asche und
Ruß.
Zum Schutz der Atemwege Staubschutzmaske
tragen.
Hinweis
Die landesspezifischen Vorschriften für das Entsorgen
der anfallenden Hilfsstoffe, Abfälle und Anlagenteile
beachten.
Hinweis
Vor Wiedereinschalten der Heizungsanlage müssen
alle geöffneten Deckel und Klappen am Heizkessel
wieder verschlossen werden.
(Fortsetzung)
Fehlgebrauch des Geräts bzw. unsachgemäße Bedie-
nung (z. B. längeres Betreiben in geöffnetem Zustand)
ist untersagt und führt zum Haftungsausschluss. Fehl-
gebrauch liegt auch vor, wenn Komponenten des Heiz-
systems in ihrer bestimmungsgemäßen Funktion ver-
ändert werden (z. B. durch Verschließen der Abgas-
und Zuluftwege) oder wenn andere als die für dieses
Gerät vorgesehenen Brennstoffe verwendet werden.
Information
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