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Tractel FABA A12 Montageanleitung Seite 4

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Befestigungsart
max. Systemabstand
Anschweißbügel oder Klemmvorrichtung
Verbindung an Stahlkonstruktionen mit M12
in Schachtringen mit Bolzenanker
FZA 14x60, M10/20 1)
in Beton mind. B25 mit Bolzenanker
FZA 14x60, M10/20 1)
an Mauerwerk 2)
an vorhandener Zweiholmleiter
an vorhandenen Steigeisen
Nachrüstung an vorhandenen Steigeisen an
Schornsteinen gemäß BGI 691
Nachrüstung an vorhandener Zweiholmleiter an
Schornsteinen gemäß BGI 691
Hinweise:
1) Die Befestigung kann auch mit einem anderen gleichwertigen bauaufsichtlich zugelassenen Dübel/Anker
erfolgen.
2) Da es für Mauerwerk keinen bauaufsichtlich zugelassenen Anker gibt, muss vor Ort durch Zugversuche
die Art und Dimension des zu verwendenden Ankers durch einen Dübelhersteller vor Montagebeginn
überprüft und festgelegt werden. Ein Nachweis/Bescheinigung für den verwendeten Anker muss vorhan-
den sein.
3) Gemäß BGI 691/4.2.1 (bisher ZH 1/604) muss die Steigschutzschiene an jedem dritten Steigeisen befes-
tigt sein, wobei die zur Befestigung herangezogenen Steigeisen ausreichend tragfähig sein müssen.
4) Gemäß BGI 691/4.3.5 (bisher ZH 1/604) muss die Steigschutzschiene in einem Abstand von höchstens
4 Sprossen an der Sprosse oder am Holm befestigt sein.
Anzahl der Halterungen
• Rechenprinzip = Gesamtleiter/Schienenlänge geteilt durch o.g. Halterungsabstand, Aufrunden, + 1 Halterung
• Beispiel (Leiterlänge = 15000 mm, Halterungsabstand = 1400 mm) = 15000 / 1400 = 10,7
aufrunden + 1 = 12 Halterungen, oder = 12 + x, wenn Sonderbauteile den Einsatz zusätzlicher Halterungen
erforderlich machen.
4
MONTAGEANLEITUNG
Steigschutzleiter mit Doppelsprosse
kein Einsatz
kein Einsatz
kein Einsatz
kein Einsatz
0158
1400
1400
1400
1400
1400
1120
S T E I G S C H U T Z
S Y S T E M A 1 2
Steigschutzschiene
1960
1960
1960
1960
1960
1120
1960
1960
Abstand max. 3 Steigeisen 3)
Abstand max. 4 Sprossen 4)

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