7.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf folgende Punkte:
a. Schäden, Leistungseinbußen oder Fehlfunktionen, die sich aus Änderungen oder Modifikationen an
einem Generator ergeben, die nicht von Peak oder einem Peak Partner durchgeführt wurden
b. Schäden, Leistungseinbußen oder Fehlfunktionen, die nach vernünftigem Ermessen von Peak auf
Missbrauch oder Zweckentfremdung eines Generators durch Sie oder einen Dritten zurückzuführen
sind
c. Haftung für Unfälle oder Fahrlässigkeit (außer im Rahmen der Bestimmungen von Abschnitt 6)
d. Wartungen und Reparaturen, die nicht von Peak oder einem Peak Partner durchgeführt wurden
e. Betriebs- oder Expositionsbedingungen eines Generators, die nicht den betrieblichen Leitlinien ent-
sprechen, wie sie im jeweiligen Produkthandbuch aufgeführt sind, und
f. Blitzschlag, Stromstöße oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt.
8. Diese Gewährleistung ist nicht übertragbar. Die Bedingungen der vorliegenden Gewährleistung-
serklärung sind nur auf den Erstbesitzer anwendbar.
9. Peak haftet nicht für irgendwelche geltend gemachten Ansprüche in Bezug auf Kosten, Schäden,
Verluste oder Aufwendungen, die Ihnen oder einem beliebigen Dritten entstehen (egal ob es sich um
Folgeschäden oder unmittelbare, mittelbare oder sonstige Schäden handelt) oder für irgendwelche
anderen Ansprüche einschließlich, aber nicht beschränkt auf Haftung für Unfälle oder Fahrlässigkeit
(außer im Rahmen der Bestimmungen von Abschnitt 6).
10. Keine natürliche oder juristische Person ist befugt, die Bedingungen der vorliegenden Gewährleis-
tungserklärung in irgendeiner Weise abzuändern oder irgendwelche zusätzlichen Verpflichtungen
oder Haftungen für irgendeine der beteiligten Parteien zu begründen.
11. Diese Gewährleistungserklärung setzt jegliche vorherigen Gewährleistungsvereinbarungen zwischen
den Parteien außer Kraft und stellt die vollständige, endgültige und ausschließliche Übereinkunft der
Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar. Alle vorherigen Vereinbarungen, Erklärungen oder
Versprechen der Parteien, ob mündlicher oder schriftlicher Art, gelten als in dieser Erklärung aufge-
gangen.
12. Wird irgendein Teil der vorliegenden Gewährleistungserklärung aus welchem Grund auch immer
außer Kraft gesetzt, so wird dieser Teil gestrichen ohne jegliche Auswirkungen auf die restlichen Bes-
timmungen, die weiterhin ihre volle Rechtskraft behalten.
Erbringung der Gewährleistung
13. Gemäß Abschnitt 14 und
a. wenn Peak von Ihnen innerhalb der anwendbaren Gewährleistungszeit auf einen beliebigen Defekt
aufmerksam gemacht wird, der Ihrer Ansicht nach gemäß den Abschnitten 1, 2, 3, 4 oder 5 von der
Gewährleistung gedeckt ist, und
b. Peak berechtigt, die Generatoren, Teile und deren Einbau (zusammen mit einer entsprechenden
Verpackung) zu prüfen, wird Peak nach eigenem Ermessen defekte Generatoren bzw. Teile (ein-
schließlich, falls erforderlich, beweglicher Teile und unabhängig von der Laufzeit) reparieren oder
ersetzen. Für die Teile sowie, falls anwendbar, für Arbeitsleistung oder Anreise werden keine zusätzli-
chen Kosten in Rechnung gestellt. Peak bemüht sich, diese Dienstleistungen innerhalb von drei Arbe-
itstagen nach Ihrer Benachrichtigung zu erbringen.
14. Wenn nach vernünftigem Ermessen von Peak ein Defekt gemäß Abschnitt 7 ausschlussberechtigt ist,
behält Peak sich das Recht vor, Teile oder deren Lieferung und gegebenenfalls auch Arbeits- und Re-
isekosten im Zusammenhang mit beliebigen Reparaturen oder Ersatzlieferungen, mit denen Sie Peak
beauftragen, in Rechnung zu stellen.
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