Sicherheit
2.4
Persönliche Sicherheitsmaßnahmen
•
Jeder Bediener muss die Bedienungsanleitung für das Gerät mit den Sicherheitsvorschriften gelesen und
verstanden haben.
•
Das Gerät und alle übergeordneten Geräte in/an die das Gerät eingebaut ist, dürfen nur von dafür
beauftragten und qualifizierten Personen betrieben werden.
•
Es dürfen nur Geräte mit Handgriffen manuell geführt werden.
2.5
Schutzausrüstung
Die Schutzausrüstung besteht gemäß den
sicherheitstechnischen Anforderungen aus:
2.6
Geräuschemissionen
Der von der Verlegemaschine ausgehende äquivalente Dauerschalldruckpegel liegt unter 85 dB(A).
Durch die Lärmbelastung kann es zu Hörschäden kommen. Empfehlung: Gehörschutz tragen.
Der Betreiber muss den Bediener der Verlegemaschine auf das Tragen von Gehörschutz hinweisen.
2.7
Vibrationen
Durch den Betrieb der Verlegemaschine entstehen Vibrationen, welche sich auch auf den Körper des
Bedieners übertragen.
Der Betreiber ist angewiesen die Bediener der Verlegemaschine auf regelmäßige fachärztliche
Untersuchungen hinzuweisen.
2.8
Unfallschutz
•
Arbeitsbereich für unbefugte Personen, insbesondere Kinder, weiträumig absichern.
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Vorsicht bei Gewitter!
•
Arbeitsbereich ausreichend beleuchten.
•
Vorsicht bei nassen, angefrorenen oder verschmutzten Baustoffen.
•
Das Arbeiten mit dem Gerät bei Witterungsverhältnissen unter 3 °C (37,5 °F) ist verboten!
Es besteht die Gefahr des Abrutschens der Greifgüter bedingt durch Nässe oder Vereisung.
5150.0020 / 5150.0023
•
Schutzkleidung
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Schutzhandschuhe
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Sicherheitsschuhe
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