Sicherheitshinweise
VIS1X
6
Betriebsanleitung
1.3.2
Weitere Darstellungsmittel
Handlungsanweisung: Beschreibt Tätigkeiten, die ausgeführt werden
t
müssen.
Ergebnis: Beschreibt das Ergebnis der ausgeführten Tätigkeiten.
y
[ ]
Verweis auf Bedien- und Anzeigeelemente
Dieses Symbol gibt einen Hinweis für den eichpflichtigen Verkehr für
konformitätsbewertete (geeichte) Waagen.
Im weiteren Text steht der Begriff ‚geeicht' für den Fachausdruck kon-
formitätsbewertet.
Abbildungen der Bedienanzeige
Die Abbildungen in dieser Anleitung basieren auf „Standard"-Waagen. Bei den
geeichten Waagen können einige Anzeigedarstellungen und Protokolle von den
Abbildungen etwas abweichen. Wo dies für den Betrieb von Bedeutung ist, werden
die Unterschiede im Text erläutert.
2
Sicherheitshinweise
2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Waage dient zum Mischen von Farben und Lacken. Die Waage wird mit dem stets
außerhalb des explosionsgefährdeten Bereiches zu installierenden Ex-Link Konverters
YCO16-Z nur durch das mitgelieferte Link-Kabel verbunden. Die Waage kann im
explosionsgefährdeten Bereich der Zone 1 eingesetzt werden. Zur Aufnahme der
Materialien müssen geeignete Gefäße verwendet werden.
Die Waage wird über das Bediendisplay gesteuert. Dabei können Rezepte mit Hilfe
einer Web-Applikation über Tablet, Smartphone oder PC in die Waage geschrieben
werden. Der PC wird dabei entweder über das Netzwerk oder über ein Ethernet Kabel
direkt mit dem außerhalb des explosionsgefährdeten Bereichs installierten Ex-Link
Konverter verbunden.
Das Gerät nur in Gebäuden verwenden.
Das Gerät nur mit den Ausstattungen und unter Betriebsbedingungen einsetzen wie
sie in den Technischen Daten beschrieben sind. Das Gerät nicht umbauen oder
technisch verändern.
Die Anleitung ist Teil des Geräts. Das Gerät ist ausschließlich für den Einsatz gemäß
dieser Anleitung bestimmt.
Jede weitere Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Wenn das Gerät nicht
bestimmungsgemäß eingesetzt wird: Die Schutzvorrichtungen des Geräts können
beeinträchtigt werden. Dies kann zu Personenschäden und Sachschäden führen.