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GÜNZBURGER STEIGTECHNIK 77533 Aufbau- Und Gebrauchsanleitung

Einholmleiter

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Aufbau- und Gebrauchsanleitung
Einholmleiter
Version: 11.2020 | 00250.100.11.9
77533 - 77535
77553 - 77555
77055 - 77056
77080
www.steigtechnik.de

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Inhaltsverzeichnis
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Inhaltszusammenfassung für GÜNZBURGER STEIGTECHNIK 77533

  • Seite 1 Aufbau- und Gebrauchsanleitung Einholmleiter 77533 - 77535 77553 - 77555 77055 - 77056 77080 www.steigtechnik.de Version: 11.2020 | 00250.100.11.9...
  • Seite 2: Inhaltsverzeichnis

    Inhalt Allgemeines ....................... 3 Zeichenerklärung ......................3 Gültigkeitsbereich .......................3 Bestimmungsgemäße Verwendung ................3 Produktinformation ..................... 3 Normenübersicht ......................4 Sicherheit ........................4 Allgemeine Sicherheitsbestimmungen................4 2.2 Steigleitern mit mitlaufendem Auffanggerät (Steigschutz) ........... 4 Geeignete Anschlagpunkte bei Rettungsmaßnahmen ..........5 Vorschriften und Regelwerke ..................5 Auszugskräfte für Befestigungen ................6 Montage ........................
  • Seite 3: Allgemeines

    Allgemeines Diese Aufbau- und Gebrauchsanleitung ist Teil der Produkte „Steigleitern“ und „mitlaufendes Auf- fanggerät (Steigschutz)“ (im Folgenden „mitlaufedes Auffanggerät mit fester Führung (Steigleiter- system)“ genannt) der Günzburger Steigtechnik. Die Teile des Produkts sind nach dem aktuellen Stand der Technik und anerkannten sicherheitstechnischen Regeln entwickelt worden. Dennoch können beim Betrieb des Produkts Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen des Produkts und anderer Sachwerte entstehen. • Aufbau- und Gebrauchsanleitung vor Gebrauch aufmerksam lesen. •...
  • Seite 4: Normenübersicht

    Normenübersicht Die Einholmleitern der GÜNZBURGER STEIGTECHNIK dürfen nur mit dem mitlaufenden Auf- fanggerät (Steigschutz) GÜFA bzw. GÜFA Flexx verwendet werden. HINWEIS Beachten Sie zusätzlich unsere Montage- und Gebrauchsanleitung für Steigschutzsys- tem GÜFA 5 bzw. GÜFA Flexx. Das Steigleitersystem entspricht folgenden Normen und Vorschriften: Norm Titel Ortsfeste Steiganlagen an baulichen Anlagen - Sicherheitstechnische DIN 18799-2 Anforderungen und Prüfungen - Teil 2: Steigleitern mit Mittelholm Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anla- DIN EN ISO 14122-4 gen - Teil 4: Ortsfeste Steigleitern Sicherheit Allgemeine Sicherheitsbestimmungen Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen die Anlage benutzen zu lassen, die mit den grundle-...
  • Seite 5: Geeignete Anschlagpunkte Bei Rettungsmaßnahmen

    Geeignete Anschlagpunkte bei Rettungsmaßnahmen Um eine sinnvolle Einleitung der maximal zu erwartenden Last aus einem Auffangvorgang von 6 kN in die Einholmleiter (Mittelholm) sicherzustellen, empfiehlt sich die dargestellte Ausführung. Als Anschlageinrichtung wird hier eine mit Ankerstich befestigte Bandschlinge verwendet, die DIN EN 795, Typ B entspricht. Die Verteilung der Last von 6 kN erfolgt in diesem Fall über den Holm auf mehrere Wandhalter. Die Wandhalter eignen sich nicht als Anschlagpunkt, da so nicht sichergestellt ist, dass sich die Last auf mehrere Wandhalter verteilt. Vorschriften und Regelwerke Gültige nationale bzw. internationale Vorschriften sind zu beachten. . Für Deutschland gilt das DGUV Regelwerk (Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften) u. a. die...
  • Seite 6: Auszugskräfte Für Befestigungen

    Auszugskräfte für Befestigungen Stahlausführung: Dübel A1 Dübel A2 1,01 0,20 0,39 1,01 0,20 0,39 0,21 0,96 0,06 0,21 0,96 0,06 0,97 0,56 0,41 0,97 0,56 0,41 0,66 -0,11 0,66 -0,11 LK11 0,28 0,70 0,11 0,28 0,73 0,12 0,85 0,04 0,85 -0,04 LK12 0,03 0,01 0,24...
  • Seite 7: Montage

    Montage • Lieferung auf Vollständigkeit prüfen. Alle Teile auf Beschädigungen prüfen, ggf. beschädigte Teile aussortieren. • Vor der Montage folgende Punkte durch einen Sachverständigen für Standsicherheit prüfen lassen und bauseits sicherstellen, dass die Bedingungen für eine sichere Montage gegeben sind: - Bau- und Tragwerk (Stahlkonstruktionen) sowie Baugrund (Beton oder Stein) sind ausreichend tragfähig.
  • Seite 8: Einstiegshilfe

    Einstiegshilfe Die Einstiegshilfe wird speziell bei Verwendung im Schachtbereich benötigt. Zur Montage und Verwendung muss die bei der Einstiegshilfe mitgelieferte Montage- und Bedienungsanleitung beachtet werden. Schienen Aufsteckvorrichtung Die Schienen Aufsteckvorrichtung wird für die Befestigung der Einstiegshilfe benötigt. Zur Monta- ge und Verwendung muss die bei der Schienen Aufsteckvorrichtung mitgelieferte Montage- und Bedienungsanleitung beachtet werden.
  • Seite 9: Dübel Und Wandanker

    Dübel und Wandanker Die verwendeten Befestigungen (Dübel) müssen die Bestim- mungen der Bauaufsicht erfüllen und für den Einsatz über eine gültige Zulassung z. B. für Europa ETA (Europäische Technische Zulassung) oder ggf. DIBt (Deutsches Institus für Sprosse Bautechnik) verfügen. Die Dübel müssen entsprechend dem Untergrund ausge- wählt werden. Der Untergrund muss ausreichend tragfähig sein. Der Nach- Wandanker weiß für die ausreichende tragfähigkeit sowie die sachge- rechte Montage muss individuell für jedes Bauvorhaben erbracht werden. Dies muss durch einen verantwortlichen Schiene Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenom- men werden.
  • Seite 10: Gewährleistung Und Haftung

    Gewährleistung und Haftung Umfang, Zeitraum und Form der Gewährleistung sind in den Verkaufs- und Lieferbedingungen der GÜNZBURGER STEIGTECHNIK GMBH fixiert. Für Gewährleistungsansprüche ist stets die zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Bedienungsanleitung maßgebend. Über die Verkaufs- und Lieferbedingungen hinaus gilt: Die gesetzliche Gewährleistung und die Garantie erstrecken sich auf Material-, Verarbeitungs- oder Konstruktionsfehler, die wir zu vertre- ten haben. Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung oder Verände- rung zurückzuführen sind, fallen nicht unter die Gewährleistung oder Garantie. Es wird keine Gewähr übernommen für Personen- und Sachschäden, die aus einem oder meh- reren der nachfolgenden Gründe entstanden sind: • nicht bestimmungsgemäße Verwendung, •...
  • Seite 11: Prüfung Der Einholmleiter

    Prüfung der Einholmleiter In der durch den Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelten und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegebenen Technischen Regel für Arbeitsstätten – Verkehrswege ASR A1.8 – wird folgendes gefordert: Der sichere Betrieb von Steigleitern ist zur Verhütung und Beseitigung von Gefahren durch regelmäßige Funktionsprüfungen – insbesondere der sicherheitstechnischen Einrichtungen – zu gewährleisten. Steigleitern sind je nach Art und Häufigkeit der Benutzung und der vorhandenen Gefahren in re- gelmäßigen Abständen auf ihre ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen und, falls erforderlich, instand zu setzen. Art, Umfang und Fristen der Überprüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind schriftlich festzuhalten. Zusätzlich sind die erforderlichen Prüfungen des mitlaufenden Auffanggeräts an fester Führung (Steigschutzsystem) durchzuführen und zu dokumentieren. Siehe „Aufbau- und Gebrauchsanlei- tung Mitlaufendes Auffanggerät Typ: GÜFA 5 und GÜFA Flexx mit fester Führung Typ: GÜFA“. Inventar-Nummer: _________________ Standort: _________________ Art der Steigleiter: einzügig mehrzügig Werkstoff der Steigleiter: Stahl verzinkt Aluminium natur Aluminium eloxiert Edelstahl Werkstoff der Podeste.
  • Seite 12 HINWEIS Vor Begehen der Steigleiteranlage muss eine Sichtprüfung von außerhalb erfolgen. Begehung und Prüfung der Steigleiter gemäß der Prüfliste dürfen erst nach in Ordnung befundener Sichtprüfung der Steigleiteranlage durchgeführt werden. Die Dokumentation des Herstellers ist zu beachten. Für Steigleiteranlagen mit mitlaufenden Auffanggerät (Steigschutz) bzw. an maschinellen Anlagen gelten gesonderte Prüfvorschriften 1. Prüfung 2. Prüfung 3. Prüfung 4. Prüfung Prüfkriterien i.O. n.i.O. i.O. n.i.O. i.O. n.i.O. i.O. n.i.O. Sprossen Verformung Beschädigung (z.B. Risse) Verbindung von Sprossen und...
  • Seite 13 1. Prüfung 2. Prüfung 3. Prüfung 4. Prüfung Prüfkriterien i.O. n.i.O. i.O. n.i.O. i.O. n.i.O. i.O. n.i.O. Zugangssicherung Beschädigungen / Verformung Funktionsfähigkeit Korrosion Scharfe Kanten / Grat Allgemein Kennzeichnung vorhanden Ergebnis Steigleiter i.O. Steigleiter gesperrt Steigleiter Datum: überprüft Name Unterschrift...
  • Seite 14: Notizen

    Notizen...
  • Seite 16 Steigtechnik Leitern mit Stufen und Sprossen ƒ Rollgerüste und Podeste ƒ Treppen, Überstiege, Laufstege ƒ Steig- und Schachtleitern ƒ Sonderkonstruktionen Für Nutz- und Schienenfahrzeuge ƒ Für die Luftfahrt ƒ Für Industrie- und Außenanlagen ƒ Für die Transportlogistik ƒ Rettungstechnik Feuerwehrleitern ƒ...

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