Gasanschluss
,
Der Gasanschluss sowie das
Umstellen auf eine andere Gasart
darf nur von einem beim zuständi-
gen Gasversorgungsunternehmen
zugelassenen Installateur vorge-
nommen werden. Dieser ist für die
einwandfreie Funktion am Aufstellort
verantwortlich.
Der Gasanschluss muss so ange-
ordnet sein, dass ein Anschließen
innerhalb oder außerhalb der Kü-
chenmöbel möglich ist. Der Ab-
sperrhahn muss, gegebenenfalls
nach dem Öffnen der Möbeltür, zu-
gänglich und sichtbar sein.
Erfragen Sie die Gasart beim zu-
ständigen Gas-Versorgungsunter-
nehmen und vergleichen Sie diese
Angaben mit denen auf dem Typen-
schild.
Dieses Gerät wird nicht an eine Ab-
gasabführung angeschlossen. Es
muss nach den geltenden Installa-
tionsbedingungen aufgestellt und
angeschlossen werden. Besonders
zu beachten sind geeignete Belüf-
tungsmaßnahmen.
Der Gasanschluss ist entsprechend
den geltenden Vorschriften und
Richtlinien vorzunehmen.
Für Deutschland:
DVGW-TRGI 2008
bzw. TRF (Flüssiggas).
Für Österreich:
ÖVGW-TR Gas 2005 G1
bzw.
ÖVGW-TR Flüssiggas 2011 G2.
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Es sind ebenfalls die Sonderbestim-
mungen der örtlichen Gas-Versor-
gungsunternehmen sowie der Bau-
aufsichtsbehörden zu berücksichti-
gen.
Die Gasanschlüsse müssen so an-
geordnet sein, dass sie durch den
Betrieb des Gasgerätes nicht
schädlich erwärmt werden.
Insbesondere dürfen Gasschlauch-
leitungen und Geräteanschlussar-
maturen nicht von heißen Abgasen
berührt werden.
Es muss sichergestellt sein, dass
der Gasschlauch sowie der Netzan-
schluss keine heißen Gerätestellen
berühren, da sonst Temperaturschä-
den am Gasschlauch und an der
Netzanschlussleitung entstehen
können.
Eine flexible Anschlussleitung muss
so angebracht sein, dass sie nicht
mit beweglichen Teilen der Küchen-
elemente (z. B. einer Schublade) in
Berührung kommt und keinen me-
chanischen Belastungen ausgesetzt
ist.
Nach dem Einbau des Gerätes
muss dieses auf die örtlichen
Gas-Verhältnisse eingestellt werden.
Abschließend ist der Gasanschluss
auf Dichtigkeit zu prüfen.