18.2. Besondere Garantiebedingungen für die Vorort-
Reparatur bzw. den Vorort-Austausch
Soweit sich ein Anspruch auf Vorort-Reparatur bzw. Vorort-Austausch ergibt, gel-
ten die besonderen Garantiebedingungen für die Vorort-Reparatur bzw. Vorort-Aus-
tausch für Ihr Produkt.
Zur Durchführung der Vorort-Reparatur bzw. des Vorort-Austauschs muss von Ihrer
Seite Folgendes sichergestellt werden:
•
Mitarbeitern des Garantiegebers, die zu vorgenanntem Zweck bei Ihnen eintref-
fen, soll uneingeschränkter, sicherer und unverzüglicher Zugang zu den Geräten
gewährt werden.
•
Telekommunikationseinrichtungen, die von diesen Mitarbeitern zur ordnungs-
gemäßen Ausführung Ihres Auftrages, für Test- und Diagnosezwecke sowie zur
Fehlerbehebung benötigt werden, müssen von Ihnen auf eigene Kosten zur Ver-
fügung gestellt werden.
•
Sie sind für die Wiederherstellung der eigenen Anwendungssoftware nach der
Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch den Garantiegeber selbst verant-
wortlich.
•
Sie sind für die Konfiguration und Verbindung ggf. vorhandener, externer Geräte
nach der Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Garantiegeber selbst
verantwortlich.
•
Der kostenfreie Storno-Zeitraum für die Vorort-Reparatur bzw. den Vorort-Aus-
tausch beträgt mind. 48 Stunden, danach müssen die uns durch den verspäte-
ten oder nicht erfolgten Storno entstandenen Kosten in Rechnung gestellt wer-
den.
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