Die Kanüle und den Schlauch nicht in flüssiges Desinfektionsmittel tauchen, da sich in die Kanüle oder den
Schlauch eingedrungene Feuchtigkeit nicht wieder vollständig entfernen lässt und das Gerät beschädigen
könnte.
9. WARTUNG
9.1. WARTUNG
Vor jedem Gebrauch
•
Kontrollieren Sie die Geräteanschlüsse.
•
Überprüfen Sie, ob kein Batteriewechsel erforderlich ist.
•
Vergewissern Sie sich, dass das Gerät nicht beschädigt ist.
•
Führen Sie einen Funktionstest durch (siehe Kapitel 6.3.5)
Wenn ein Problem am Gerät festgestellt wird, wenden Sie sich an
Ihren ECOlite® 4000 Gerätehändler.
Nach jedem Gebrauch wird empfohlen:
•
Einwegkomponenten ersetzen (Nasenkanüle)
•
Gerät wie oben beschrieben reinigen
9.2. MAXIMALE LEBENSDAUER UND WARTUNGSINTERVALLE
Die maximale Lebensdauer des Geräts beträgt 10 Jahre. Nach maximal 10 Jahren muss das ECOlite® 4000
entsorgt werden. Um einer Wiederverwendung vorzubeugen, muss der Besitzer des Geräts das ECOlite® 4000
entweder gebrauchsunfähig machen oder an GCE zurückschicken. Wenden Sie sich für Informationen zum
Einschicken des Geräts bitte an Ihren örtlichen GCE-Repräsentanten.
Für den ECOlite® 4000 fallen während der 10 Jahre Lebensdauer keine Wartungen an. Jedoch müssen
anfallende Wartungen von GCE autorisierten Personen durchgeführt werden.
GCE Datencodierung
Die Seriennummer besteht aus folgenden Angaben: YY MM XXXXX A
Y: 2 letzte Ziffern des Jahres
M: Monat X: Produktnummer
A: Produktion in GCE, s.r.o. CZ
Alle Etiketten auf den Geräten und Vorrichtungen sind vom Eigentümer und Benutzer während der gesamten
Lebensdauer des Produkts in gutem und leserlichem Zustand zu halten.
Gemäß dem Artikel 33 der REACH-Verordnung verpflichtet sich die Gesellschaft GCE, s.r.o. als verantwortlicher
Hersteller, alle Kunden darüber zu informieren, wenn die Materialien 0,1% oder mehr der auf der Liste aufgeführten
besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC)
enthalten.
Die am häufigsten für Gerätekörper und andere Messingbauteile verwendeten Messinglegierungen enthalten
2-3% Blei (Pb), EG-Nr. 231-468-6, CAS-Nr. 7439-92-1. Bei normalem Gebrauch wird Blei nicht in das Gas oder in
die Umwelt freigesetzt.
Am Ende seiner Lebensdauer muss das Erzeugnis von einem zugelassenen Metallrecyclingunternehmen entsorgt
werden, um eine wirksame Entsorgung des Materials bei minimalen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit
zu gewährleisten.
Bis zum heutigen Tag liegen uns keine Informationen vor, die darauf hindeuten, dass Materialien mit SVHC-
Konzentrationen über 0,1% in GCEProdukten enthalten sind.
9.3. REPARATUREN
Reparaturen sind nur von GCE autorisierten Personen durchzuführen.
Alle zur Wartung an eine GCE autorisierte Person eingesandten Produkte sind ordentlich zu verpacken. Der
Grund der Einsendung ist deutlich und verständlich anzugeben. Eine kurze Fehler- oder Störungsbeschreibung
sowie der Verweis auf die Reklamationsnummer sind vorteilhaft.
Einige Reparaturen bezüglich des Ersatzes von beschädigten oder fehlenden Komponenten dürfen vom
Produktbenutzer vorgenommen werden. Nur folgende Komponenten können ersetzt werden:
•
Kanüle
•
Batterie
•
Spiralschlauch mit Anschluss
•
Batteriefachdeckel
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