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Lüftungsgitter bzw. -schlitz mit einer
Mindestfläche von 150cm2
An den mit dem Bleistift markierten Stellen Löcher mit entsprechendem Durchmesser, der
abhängig vom Material aus dem die Verkleidung gefertigt wird abhängig ist, bohren. Wird die
Verkleidung aus Holzprodukten hergestellt, so sollten die Öffnungen einen Durchmesser von 3 mm
und eine Tiefe von mind. 25 mm haben. Wird dagegen ein hartes Material, wie z. B. Beton,
Ziegelstein, Naturstein benutzt, dann sollten die Löcher einen Durchmesser von 6 mm und eine
Tiefe von mind. 35 mm haben. Achten Sie darauf, dass die Löcher waagerecht gebohrt werden.
In harten Werkstoffen wie Beton, Stein und Ziegel sind
Öffnungen mit einem Durchmesser von 6 mm und einer Tiefe
von 35 mm zu bohren
In Werktstoffen wie Möbelplatte sind Öffnungen mit einem
Durchmesser von 3 mm und einer Tiefe von 25 mm zu bohren
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Version: i0471#01 vom 18.01.2011