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WJT 1 Locksystem
b) die vorübergehende oder dau
erhafte schwerwiegende Ver
schlechterung des Gesundheits
zustands eines Patienten, An
wenders oder anderer Personen,
c) eine schwerwiegende Gefahr
für die öffentliche Gesundheit.
• Die Prothese sowie deren funktio
nelle Bauteile müssen regelmäßig
von einem Orthopädietechniker
auf ihre Funktion, eventuellen
Verschleiß und eventuelle Beschä
digungen überprüft werden.
• Wurde die Prothese oder Bauteile
der Prothese einer unverhältnismä
ßig starken Belastung (z.B. Sturz)
ausgesetzt, so muss die Prothese
und ihre Komponenten vor der
weiteren Verwendung von einem
Orthopädietechniker auf mögliche
Schäden überprüft werden.
• Das Produkt ist zur Anwendung an
einem Anwender vorgesehen und
nicht zur Wiederverwendung bei
weiteren Personen geeignet!
Im Zusammenhang mit der Verwen
dung von WJTLocksystemen zur
Herstellung externer Gliedmaßen
prothesen ist folgendes zu beachten:
• Die Armierung muss sich an der
DE-4
Belastung der Prothese und
Gebrauchsanweisung
Aktivität des Prothesenträgers
orientieren. In jedem Fall muss eine
individuelle Risikobewertung seitens
des Orthopädietechnikers für den zu
versorgenden Anwender erfolgen.
Ggf. muss die Laminatstabilität durch
ggf. zusätzliche Laminierungsmateri
alien erhöht werden.
• Locksysteme nur gemäß ihrer
Zweckbestimmung einsetzen.
• Werden Locksysteme zusammen mit
ModularPassteilen mit unterschied
licher max. Belastung und/oder
unterschiedlichen max. Aktivitäts
graden kombiniert, gilt die max.
Belastung des schwächsten Bauteils
für die gesamte Prothese.
• Der Einsatz geprüfter Einzelkom
ponenten mit CEKennzeichen
entbindet den Techniker nicht von
seiner Verpflichtung, die Passteil
kombination im Rahmen seiner
Möglichkeiten auf ihre Zweckmä
ßigkeit, ordnungsgemäße Montage
und Sicherheit zu überprüfen.
• Ergeben sich Anhaltspunkte dafür,
dass eine Passteilkombination
nicht der geforderten Sicherheit
entspricht, dürfen die Passteile
nicht kombiniert werden.
• Der Prothesenaufbau muss