6 Elektroinstallation
e
Menge der Treibhausgase der Kältemittel-
Gesamtfüllmenge, angegeben als Tonnen CO
Äquivalent.
f
GWP = Global Warming Potential
(Erderwärmungspotenzial)
HINWEIS
Die Gesetze zu Treibhausgasen erfordern, dass die
Kältemittel-Füllmenge der Einheit sowohl in Gewicht als
auch in CO
-Äquivalent angegeben wird.
2
Formel
zur
Berechnung
Äquivalents in Tonnen: GWP-Wert des Kältemittels ×
Gesamtkältemittelfüllung [in kg] / 1000
Benutzen Sie den auf dem Etikett zur Kältemittelfüllung
angegebenen GWP-Wert.
2 Befestigen
Sie
den
Aufkleber
Außengeräts nahe der Gas- und Flüssigkeitsabsperrventile.
6
Elektroinstallation
GEFAHR: STROMSCHLAGGEFAHR
WARNUNG
Verwenden Sie für die Stromversorgungskabel IMMER ein
mehradriges Kabel.
6.1
Über die elektrische Konformität
Das Gerät entspricht EN/IEC 61000-3-12 (Festlegung gemäß
europäischer/internationaler technischer Norm für die Grenzen von
Stromoberschwingungen
erzeugt
Niederspannungssystemen
angeschlossenen
Eingangsströmen von >16 A und ≤75 A pro Phase).
6.2
Richtlinien zum Anschließen der
elektrischen Leitungen
6.3
Anschlüsse am Außengerät
Posten
Stromversorgungskab
Siehe
"6.3.1 Anschluss der elektrischen
el
Leitungen an das
Verbindungskabel
6.3.1
Anschluss der elektrischen Leitungen an
das Außengerät
1 Entfernen Sie die Schaltkastenabdeckung.
2 Entfernen Sie die Abdeckung der Kältemittelleitung.
Installationsanleitung
12
-
2
der
Menge
des
CO
-
2
an
der
Innenseite
des
von
an
öffentlichen
Anlagen
mit
Beschreibung
Außengerät" [ 4 12].
2×
3 Schließen
Sie
die
Stromversorgungskabel wie folgt an. Gewährleisten Sie mit der
Drahtklemme die Zugentlastung.
1N~ 50 Hz
220-240 V
a
Verbindungskabel
b
Stromversorgungskabel
c
Sicherung
d
Fehlerstrom-Schutzschalter
L N PWR
1
2 3
L
N
3×
12 3
a
Drahtklemme
4 Bringen Sie die Schaltkastenabdeckung wieder an.
5 Bringen Sie die Abdeckung der Kältemittelleitung an. Stellen
Sie sicher, dass die Kabel wie dargestellt unter der Abdeckung
entlang geführt werden:
1×
2
1
Verbindungskabel
und
d
c
b
a
a
ERGA04EAV37
Daikin Altherma 3 R
4P629080-1A – 2020.08