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Garmin GPSMAP 65 Schnellstartanleitung Seite 27

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dekompilieren, zu deassemblieren, zu verändern,
zurückzuassemblieren, zurückzuentwickeln, in eine allgemein
lesbare Form umzuwandeln oder ein von der Software abgeleitetes
Werk zu erstellen. Sie verpflichten sich, die Software nicht in ein
Land zu exportieren oder zu reexportieren, das nicht im Einklang
mit den Exportkontrollgesetzen der Vereinigten Staaten von
Amerika oder den Exportkontrollgesetzen eines anderen, in diesem
Zusammenhang relevanten Landes steht.
Kartendaten-Informationen
Garmin verwendet eine Kombination aus öffentlichen und privaten
Datenquellen. Nahezu alle Datenquellen enthalten in bestimmtem
Ausmaß ungenaue oder unvollständige Daten. In einigen Ländern
sind vollständige und genaue Karteninformationen nicht erhältlich
oder unverhältnismäßig teuer.
Eingeschränkte Gewährleistung
DIESE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT
IHNEN BESTIMMTE GESETZLICHE RECHTE; AUSSERDEM
HABEN SIE GGF. ANDERE GESETZLICHE RECHTE, DIE JE
NACH BUNDESLAND (BZW. LAND ODER PROVINZ) VARIIEREN.
GARMIN SCHRÄNKT ANDERE GESETZLICHE RECHTE, DIE
IHNEN GEMÄSS DEN GESETZEN IHRES BUNDESLANDES
(BZW. IHRES LANDES ODER IHRER PROVINZ) U. U.
ZUSTEHEN, NICHT EIN, UND SETZT DIESE AUCH NICHT AUS.
DIE GESETZE IHRES BUNDESLANDES, IHRES LANDES ODER
IHRER PROVINZ BIETEN IHNEN EINEN VOLLSTÄNDIGEN
EINBLICK IN IHRE RECHTE.
Für nicht für die Luftfahrt vorgesehenen Produkte gilt ab dem
Kaufdatum eine einjährige Garantie auf Material- und
Verarbeitungsfehler. Innerhalb dieses Zeitraums repariert oder
ersetzt Garmin nach eigenem Ermessen alle bei ordnungsgemäßer
Verwendung ausgefallenen Komponenten. Diese Reparatur- und
Austauscharbeiten sind für den Kunden in Bezug auf Teile und
Arbeitszeit unter der Voraussetzung kostenlos, dass dieser die
Transportkosten übernimmt. Diese eingeschränkte Gewährleistung
findet keinerlei Anwendung auf: (i) kosmetische Schäden, z. B.
Kratzer oder Dellen, (ii) Verschleißteile wie Batterien, sofern
Produktschäden nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehler
zurückzuführen sind, (iii) durch Unfälle, Missbrauch, unsachgemäße
Verwendung, Wasser, Überschwemmung, Feuer oder andere
höhere Gewalt oder äußere Ursachen hervorgerufene Schäden,
(iv) Schäden aufgrund einer Wartung durch nicht von Garmin
autorisierte Dienstanbieter, (v) Schäden an einem Produkt, das
ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Garmin
modifiziert oder geändert wurde, oder (vi) Schäden an einem
Produkt, das mit Netz- und/oder Datenkabeln verbunden wurde, die
nicht von Garmin bereitgestellt wurden. Darüber hinaus behält
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Garmin sich das Recht vor, Garantieansprüche für Produkte oder
Dienstleistungen abzulehnen, die unter Verstoß gegen die Gesetze
eines Landes erworben und/oder verwendet werden.Produkte von
Garmin sind ausschließlich als Hilfsmittel vorgesehen und dürfen
nicht für Zwecke verwendet werden, die präzise Messungen von
Richtungen, Distanzen, Positionen oder Topografien erfordern. Für
Navigationsprodukte übernimmt Garmin keinerlei Gewährleistungen
im Hinblick auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Kartendaten.
Außerdem findet diese eingeschränkte Gewährleistung keinerlei
Anwendung auf Leistungseinschränkungen eines
Navigationsprodukts von Garmin, die sich durch die Verwendung
des Geräts in der Nähe von Telefonen oder anderen Geräten
ergeben, die ein terrestrisches Breitbandnetz nutzen, dessen
Frequenzen nahe der von einem GNSS (Global Navigation Satellite
System) wie dem Global Positioning Service (GPS) verwendeten
Frequenzen liegen, noch ist Garmin für diese
Leistungseinschränkungen verantwortlich. Die Verwendung dieser
Geräte kann den Empfang von GNSS-Signalen beeinträchtigen.
IM NACH GELTENDEN RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEN
UMFANG GELTEN DIE IN DIESER EINGESCHRÄNKTEN
GEWÄHRLEISTUNG AUFGEFÜHRTEN GEWÄHRLEISTUNGEN
UND RECHTSMITTEL EXKLUSIV UND SCHLIESSEN JEGLICHE
AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE, GESETZLICHE ODER
ANDERWEITIGE GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSMITTEL
AUS, U. A. STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN ZU
HANDELSTAUGLICHKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK, GESETZLICHE ODER ANDERWEITIGE
GEWÄHRLEISTUNGEN, UND GARMIN SCHLIESST DIE
VORGENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSMITTEL
AUSDRÜCKLICH AUS. DIESE EINGESCHRÄNKTE
GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT IHNEN BESTIMMTE
GESETZLICHE RECHTE; AUSSERDEM HABEN SIE GGF.
ANDERE GESETZLICHE RECHTE, DIE JE NACH BUNDESLAND
BZW. LAND VARIIEREN. FALLS STILLSCHWEIGENDE
GEWÄHRLEISTUNGEN GEMÄSS DEN GESETZEN IHRES
BUNDESLANDES ODER IHRES LANDES NICHT
AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN, IST DIE DAUER
DERARTIGER GEWÄHRLEISTUNGEN AUF DIE DAUER DIESER
EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG BESCHRÄNKT. IN
EINIGEN BUNDESLÄNDERN (BZW. LÄNDERN UND
PROVINZEN) IST DIE EINSCHRÄNKUNG DER DAUER EINER
EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG NICHT GESTATTET;
IN EINEM SOLCHEN FALL TRIFFT DER VORSTEHEND
GENANNTE AUSSCHLUSS GGF. NICHT AUF SIE ZU.
IN KEINERLEI FALL HAFTET GARMIN BEI EINEM
GARANTIEANSPRUCH FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE,

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