4.
Vor der Fahrt
4.1
Erstinbetriebnahme des Caravans
GEFAHR!
Vor Inbetriebnahme des Caravans sind sämtliche Sicherheitsvorschriften in dieser Betriebsanleitung gründ-
lich zu lesen!
ACHTUNG!
) Bei der ersten Fahrt mit dem Caravan die Radschrauben/Radmuttern nach ca. 50 km Fahrt auf Festsitz
prüfen und ggf. nachziehen. Das korrekte Anziehdrehmoment ist dem Abschnitt „22.3 Tabelle Reifen-
druck und Anziehdrehmoment Felgen" zu entnehmen.
) Danach sind die Radschrauben/Radmuttern in regelmäßigen Zeitabständen auf Festsitz zu überprüfen.
4.2
Caravan anmelden
ACHTUNG!
Keine Fahrt ohne amtliches Kennzeichen und Versicherungsschutz!
Caravans sind Fahrzeuge im Sinne der StVZO (Deutschland). Wenn Caravans auf öffentlichen Straßen bewegt werden,
benötigen diese grundsätzlich ein amtliches Kennzeichen. Caravans dürfen nur mit gültigem Versicherungsschutz be-
trieben werden.
) Ist der Caravan mit einem EU-Kennzeichen ausgestattet, benötigt man für Fahrten innerhalb der EU, der Schweiz,
Liechtenstein, Norwegen und Island keine weiteren Kennzeichnungen. Für Fahrten in andere Länder benötigt man
zusätzlich ein Nationalitätskennzeichen.
) Ist der Caravan nicht mit einem EU-Kennzeichen ausgestattet, benötigt man für alle Auslandsfahrten zusätzlich ein
Nationalitätskennzeichen.
In Deutschland ist das Nationalitätskennzeichen oberhalb des rechten Rücklichts anzubringen. In anderen Ländern sind
die jeweiligen Vorschriften zu beachten.
Über die einzelnen, notwendigen Formalitäten informiert Sie Ihr zuständiger KNAUS-Händler.
109-0004-05DE - 18/09
Vor der FAhrt
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