DER HERSTELLER LEHNT JEDE VERANTWORTUNG FÜR STÖRUNGEN DES RADIO‐ ODER
FERNSEHEMPFANGS, DIE DURCH UNZULÄSSIGE MODIFIZIERUNGEN ODER
ABÄNDERUNGEN DIESES GERÄTES VERURSACHT WERDEN, AB. SOLCHE
MODIFIZIERUNGEN ODER ABÄNDERUNGEN KÖNNEN EINEN ENTZUG DER
BETRIEBSERLAUBNIS FÜR DIESES GERÄT ZUR FOLGE HABEN.
Die Prüfung dieses Geräts hat ergeben, dass die Grenzwerte für ein digitales Gerät der
Klasse B, gemäss Teil 15 der FCC‐Bestimmungen, eingehalten werden. Diese Grenzwerte
wurden festgelegt, um einen angemessenen Schutz gegen Störungen bei der Installation
in Wohnbereichen zu bieten. Das Gerät erzeugt und nutzt Hochfrequenzenergie und
kann diese abstrahlen. Dies kann zu Störungen im Funkwellenempfang führen, wenn das
Gerät nicht entsprechend der Anleitung installiert und genutzt wird. Es gibt jedoch keine
Garantie dafür, dass bei einer bestimmten Installation keine Störungen auftreten.
Kommt es durch das Gerät zu Störungen im Radio‐ oder Fernsehempfang, was sich durch
Ein‐ und Ausschalten des Geräts feststellen läßt, sollte der Benutzer versuchen, die
Störung durch eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu beheben:
‐ Die Empfangsantenne neu ausrichten oder versetzen.
‐ Den Abstand zwischen Gerät und Empfänger vergrößern.
‐ Das Gerät an einen Ausgang eines anderen Stromkreises anschließen, an dem der
Empfänger nicht angeschlossen ist.
‐ Wenden Sie sich an den Händler oder einen erfahrenen Rundfunk‐ und
Fernsehtechniker.
‐ Es wird darauf verwiesen, dass jegliche Modifizierungen und Abänderungen, die vom
Hersteller nicht ausdrücklich genehmigt wurden, laut FCC‐Bestimmungen einen Entzug
der Betriebserlaubnis für dieses Gerät zur Folge haben.
HINWEIS
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