Sicherheitshinweise
2.1 Voraussetzung für den sicheren Einsatz
Gerätevarianten. welche zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen
sind, sind außerdem konform mit folgender Richtlinie.
Atmosphère explosible
ATEX
94/9/EG
Die CE-Kennzeichnung auf dem Gerät zeigt die Konformität mit folgenden europäischen
Richtlinien ab 20. April 2016:
Elektromagnetische
Verträglichkeit EMV
2014/30/EU
Niederspannungs-
richtlinie NSR
2014/35/EU
Restriction of certain
Hazardous Substances
RoHS 2011/65/EU
Die Gerätevarianten, welche zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen vorgese-
hen sind, sind außerdem konform mit folgender Richtlinie:
Atmosphère explosible
ATEX
2014/34/EU
Die Anwendung der ATEX-Richtlinie bezieht sich nur auf Geräte, welche nach ATEX
zertifiziert wurden, nicht auf Geräte mit FM- oder CSA-Zertifikaten.
Die angewandten Richtlinien finden Sie in der EG-Konformitätserklärung des
betreffenden Geräts.
2.1.2
Gesetze und Bestimmungen
Beachten Sie bei Anschluss, Montage und Betrieb die für Ihr Land gültigen
Prüfbescheinigungen, Bestimmungen und Gesetze. Dies sind zum Beispiel:
● National Electrical Code (NEC - NFPA 70) (USA)
● Canadian Electrical Code (CEC) (Canada)
Weitere Bestimmungen für Anwendungen in explosionsgefährdeten Bereichen sind z. B.:
● IEC 60079-14 (international)
● EN 60079-14 (EG)
Frei verwendbar
20
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats zur Anglei-
chung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und
Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explo-
sionsgefährdeten Bereichen.
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats vom 26.
Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit
(Neufassung)
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom
26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmit-
tel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen
auf dem Markt (Neufassung)
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Neufas-
sung)
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats vom
26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestim-
mungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Berei-
chen (Neufassung)
ULTRAMAT 6, OXYMAT 6
Gerätehandbuch, 01/2020, C79000-G5200-C143-10