Regelung
(Fortsetzung)
Vorlauftemperatursensor (Anlegetemperatursensor)
4 2
6 6
Wird mit einem Spannband befestigt.
Anhang
5.1 Förderungen, Anträge und Konformitätserklärungen
Informationen zu Förderungen, Hinweise und Formulare für die Inbe-
triebnahme: Siehe www.viessmann.de unter „Wohngebäude" >
„Brennstoffzelle und BHKW" > „Mikro-KWK mit Brennstoffzelle" >
„Vitovalor PA2" > „Downloads zur Vitovalor PA2"
5.2 Vorschriften und Richtlinien
Wir, die Viessmann Werke GmbH & Co. KG zeigen an, dass
Vitovalor PA2 nach den derzeitig geltenden Richtlinien/Verordnun-
gen, Normen und techn. Regeln geprüft und zugelassen sind.
Die Montage, der gas- und abgasseitige Anschluss, die Inbetrieb-
nahme, der Elektroanschluss und die allgemeine Wartung/Instand-
haltung dürfen nur von einem konzessionierten Fachbetrieb ausge-
führt werden.
Die Installation eines Brennwertkessels muss bei dem zuständigen
Gasversorgungsunternehmen angezeigt und genehmigt werden.
Regional bedingt sind Genehmigungen für die Abgasanlage und den
Kondenswasseranschluss an das öffentliche Abwassersystem erfor-
derlich.
VITOVALOR PA2
Technische Daten Vorlauftemperatursensor
Leitungslänge
2,0 m, steckerfertig
Schutzart
IP32D gemäß EN 60529 durch Aufbau/
Einbau gewährleisten.
Sensortyp
Viessmann NTC 10 kΩ bei 25 °C
Zulässige Umgebungstemperatur
– Betrieb
0 bis +120 °C
– Lagerung und Transport
–20 bis +70 °C
Vor Montagebeginn sind der zuständige Bezirksschornsteinfeger-
meister und die zuständige Abwasserbehörde zu informieren.
Die Wartung und ggf. Reinigung empfehlen wir einmal jährlich
durchzuführen. Dabei ist die Gesamtanlage auf ihre einwandfreie
Funktion zu prüfen. Aufgetretene Mängel sind zu beseitigen.
Brennwertkessel dürfen nur mit den speziell ausgeführten, geprüften
und bauaufsichtlich zugelassenen Abgasleitungen betrieben werden.
Eine Umrüstung für andere als auf dem Typenschild angegebene
Bestimmungsländer darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb
erfolgen, der gleichzeitig die Zulassung nach dem jeweiligen Lan-
desrecht veranlasst.
5
VIESMANN
55