5.
Außerbetriebsetzung und Entsorgung des Geräts
DIE MATERIALIEN MÜSSEN GEMÄSS DEN GELTENDEN BESTIMMUNGEN DES LAN-
DES ENTSORGT WERDEN, IN DEM DAS GERÄT VERSCHROTTET WIRD
Erklärung gemäß den Richtlinien 2002/95/EG, 2002/96/EG und 2003/108/EG zur Reduzierung des Einsatzes
von Schadstoffen in elektrischen und elektronischen Geräten, sowie zur Abfallentsorgung. Das auf dem Gerät
oder der Verpackung angebrachte Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das Pro-
dukt am Ende seiner Nutzlebensdauer von anderen Abfällen getrennt entsorgt werden muss.
Am Ende der Lebensdauer dieses Geräts werden Entsorgung und Wiederverwertung vom Hersteller orga-
nisiert und durchgeführt. Zur Entsorgung dieses Geräts hat der Benutzer sich daher mit dem Hersteller in
Verbindung zu setzen und das Verfahren einzuhalten, das dieser für die separate Sammlung der Altgeräte ein-
gerichtet hat. Die ordnungsgemäße Sammlung für die spätere Zuführung des Altgeräts zur Wiederverwertung,
zur Aufbereitung und zur umweltverträglichen Entsorgung trägt dazu bei, mögliche schädliche Auswirkungen
auf Umwelt und Gesundheit zu vermeiden und begünstigt die Wiederverwertung bzw. das Recycling der Ma-
terialien, aus denen das Gerät besteht. Widerrechtliche Entsorgung des Produkts durch den Besitzer wird
strafrechtlich verfolgt.
Außerbetriebsetzung und Verschrottung des Geräts müssen durch Fachpersonal erfol-
gen.
Abfallentsorgung
Während des Gebrauchs und der Wartung ist dafür zu sorgen, dass keine Schadstoffe
(Öle, Fette usw.) in die Umwelt gelangen. Die Entsorgung muss nach Inhaltsstoffen ge-
trennt und gemäß den hierzu geltenden Bestimmungen erfolgen.
Widerrechtliche Abfallentsorgung wird entsprechend den Gesetzen des Landes bestraft, in dem der Verstoß
festgestellt wird.
DAS VORLIEGENDE HANDBUCH IST EIGENTUM DES HERSTELLERS, DIE REPRODUKTION IN JEDER FORM IST, AUCH AUSZUGSWEISE, VERBOTEN.
ENTSORGUNG
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