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Einleitung; Bestimmungsgemäße Verwendung - Pfeuffer Milomat Betriebsanleitung

Labormühle
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Einleitung

1.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Mit der Labormühle MILOMAT werden landwirtschaftliche Körnerfrüchte zerkleinert. Die Schlagmühle ist
ideal zur Vor- und Feinzerkleinerung von weichen bis mittelharten Produkten. Auch trockene und zähe
Proben lassen sich mühelos zerkleinern.
Das Mahlgut ist bestimmt zur Feuchtebestimmung mit den Pfeuffer Feuchtemessern HE 60 und HE 90. Der
Auslaufstutzen der MILOMAT ist daher an die Messzellen dieser beiden Feuchtemesser angepasst. Die
MILOMAT sollte nur mit einer Messzelle unter dem Auslaufstutzen betrieben werden. Beim Mahlvorgang
werden starke Luftströmungen und Erwärmungen vermieden, um den tatsächlichen Feuchtegehalt nicht
zu beeinflussen. Die MILOMAT dient somit der Probenvorbereitung und ist als Zubehör zu den Feuchte-
messern zu verstehen.
Die MILOMAT ist als ortsveränderliches Gerät mit Netzstecker für Innenräume ausgeführt. Die Labor-
mühle darf nicht als Produktionsmaschine oder im Dauerbetrieb eingesetzt werden!
Eine private Nutzung der Labormühle MILOMAT ist ausgeschlossen.
HINWEIS
Die Labormühle MILOMAT ist ausschließlich zum oben aufgeführten Zweck bestimmt.
Eine andere, darüber hinausgehende Benutzung oder ein Umbau der MILOMAT ohne
schriftliche Absprache mit der Pfeuffer GmbH gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für hieraus resultierende Schäden haftet die Pfeuffer GmbH nicht! Das Risiko trägt
allein der Betreiber.
Die MILOMAT darf erst in Betrieb genommen werden, wenn sichergestellt ist, dass alle
Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind.
Es dürfen mit der MILOMAT keine festen, massiven Gegenstände aus Metall, Stein,
Beton, Kunststoff oder andere Fremdbestandteile zerkleinert werden.
Für flüssige und klebrige Produkte ist die MILOMAT nicht geeignet.
Die für den bestimmungsgemäßen Betrieb der MILOMAT einzusetzenden Proben
werden durch den Betreiber beschafft.
Die sachgerechte Behandlung dieser Materialien und die damit verbundenen Gefahren
unterliegen der alleinigen Verantwortung des Betreibers.
Gefahren- sowie Entsorgungshinweise müssen vom Betreiber beigestellt werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der Bedienungs- und Betriebs-
anweisungen sowie die Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen, wie sie in vorliegender Betriebs-
anleitung festgelegt sind.
Diese Betriebsanleitung enthebt den Betreiber nicht der Verpflichtung, eigene, auf die Anforderungen
der Gesamtanlage ausgerichtete Gesundheits- und/oder Sicherheitsregeln sowie sicherheitsgerechte
Arbeitsabläufe zu entwickeln und anzuwenden, bzw. anwenden zu lassen, sowie deren Einhaltung zu
überwachen.
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Betriebsanleitung Labormühle MILOMAT
Revision 1
© 2017 – Pfeuffer GmbH

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