Messanlage
4-11
4.6.1
Hinweise zum Pneumatiksystem
Aufgrund von Lebensmittelverordnungen ist der Hochleistungsfilter der Bau-
komponente 292870 (Druckluftaufbereitungseinheit des Lufteinlass) einmal
wöchentlich auf Kondensatrückstände sowie die Verschmutzungsanzeige
auf Verfärbungen hin zu überprüfen.
Ebenso einmal wöchentlich ist das Ansteuerventil des Ejektors, die Funktion
des Ejektors und die betreffenden Ventile V3, V5, V10 auf korrekte Funktion
hin zu überprüfen. Dies ist einfach über den Vakuumtest zu realisieren.
Sollte eine dieser Komponenten (Hochleistungsfilter, Ejektor, Ventile, An-
steuerventil) Unregelmäßigkeiten aufweisen, ist sie unverzüglich auszutau-
schen!
Ein Betrieb mit fehlerhaften Komponenten ist Lebensmittelrechtlich
nicht gestattet!
Desweiteren
ist
darauf
zu
achten,
dass
sämtliche
Öle
für
das
Pneumatiksystem bzw. Zusätze die in das Pneumatiksystem eindringen
können, also auch sämtliche Frostschutzmittel ausdrücklich lebensmittel-
tauglich sind und den einschlägigen Standards entsprechen.
MAK TIGER®, TB 110502 (21.10.2015)