Gerät und der Kaufbeleg (Kassenbon)
vorgelegt und schriftlich kurz beschrieben
wird, worin der Mangel besteht und wann er
aufgetreten ist .
Wenn der Defekt von unserer Garantie ge-
deckt ist, erhalten Sie das reparierte oder ein
neues Produkt zurück . Mit Reparatur oder
Austausch des Produkts beginnt kein neuer
Garantiezeitraum .
Garantiezeit und gesetzliche
Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewähr-
leistung nicht verlängert . Dies gilt auch
für ersetzte und reparierte Teile . Eventuell
schon beim Kauf vorhandene Schäden und
Mängel müssen sofort nach dem Auspacken
gemeldet werden . Nach Ablauf der
Garantiezeit anfallende Reparaturen sind
kostenpflichtig .
DE │ AT │ CH
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SLAL 2 B2
81
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