Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit
Hinweis
Die Einhaltung der nachfolgend genann-
ten Anforderungen ist Voraussetzung
unserer Gewährleistungsverpflichtun-
gen.
Vermeidung von Schäden durch Steinbildung
Es muss vermieden werden, dass sich Steinbelag (Calciumcarbonat) übermäßig an
den Heizflächen anlagert. Für Heizungsanlagen mit Betriebstemperaturen bis
100 °C gilt die Richtlinie VDI 2035-1 „Vermeidung von Schäden in Warmwasserhei-
zungsanlagen - Steinbildung in Trinkwassererwärmungs- und Warmwasser-Hei-
zungsanlagen" mit folgenden Richtwerten (Siehe auch die entsprechenden Erläute-
rungen im Originaltext der Richtlinie).
Gesamtheizleistung
kW
> 50 bis ≤ 200
> 200 bis ≤ 600
> 600
Bei den Richtwerten wird von folgenden
Voraussetzungen ausgegangen:
■ Die Summe des gesamten Füll- und
Ergänzungswassers während der
Lebensdauer der Anlage überschrei-
tet nicht das Dreifache des Wasserin-
halts der Heizungsanlage.
■ Das spezifische Anlagenvolumen ist
geringer als 20 Liter/kW Heizleistung.
Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die
Leistung des kleinsten Heizkessels
einzusetzen.
■ Alle Maßnahmen zur Vermeidung
wasserseitiger Korrosion nach
VDI 2035-2 sind getroffen worden.
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Die Gewährleistung erstreckt sich nicht
auf Wasser- und Kesselsteinschäden.
Summe Erdalkalien
3
mol/m
≤ 2,0
≤ 1,5
< 0,02
Bei Heizungsanlagen mit folgenden
Gegebenheiten ist das Füll- und Ergän-
zungswasser zu enthärten:
■ Die Summe Erdalkalien des Füll- und
Ergänzungswassers liegt über dem
Richtwert.
■ Höhere Füll- und Ergänzungswasser-
mengen sind zu erwarten.
■ Das spezifische Anlagenvolumen ist
höher als 20 Liter/kW Heizleistung. Bei
Mehrkesselanlagen ist dabei die Leis-
tung des kleinsten Heizkessels einzu-
setzen.
Gesamthärte
°dH
≤ 11,2
≤ 8,4
< 0,11