3. S-PEDELEC
3.3 Länderspezifische Regeln
gesetzliche Vorschriften /
Einstufung
Richtlinien
Deutschland
Österreich
Leichtkraftrad
Frankreich
(L1e)
Niederlande
ab 01.01.2017
Belgien
Schweiz
Motorfahrrad
Großbritannien
Moped
nur mit bauartgeprüftem Kupplungssystem.
D1
Es existieren bis dato noch keine für geeignet befundenen Helme.
D2
nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten
Ö1
nur erlaubt unter gewissen Voraussetzungen, z.B. Fahrtrichtungsanzeiger, nicht schwerer als die halbe Leermasse des S-Pedelecs, diverse Rückstrahler erforderlich u.a.
N1
F1
nur erlaubt unter gewissen Voraussetzungen nach französischer Verkehrsordnung und Regelungen hinsichtlich der Fahrzeugklasse L1e in Frankreich.
Leerfelder: Zum Zeitpunkt des Drucks der Anleitung lagen uns hinsichtlich der betreffenden Thematik noch keine Informationen vor.
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Kindersitz
Kinderanhänger
erlaubt, beachte Helmpflicht;
keine Freigabe von Winora-
nicht erlaubt
Staiger GmbH
erlaubt
, keine Freigabe von
F1
nicht erlaubt
Winora-Staiger GmbH
erlaubt, beachte Helmpflicht;
keine Freigabe von Winora-
nicht erlaubt
Staiger GmbH
erlaubt, aber keine
erlaubt, aber keine Freigabe
Freigabe von Winora-
von Winora-Staiger GmbH
Staiger GmbH
nicht erlaubt
nicht erlaubt
Transportanhänger
Helmpflicht
Radwegnutzung
außerorts: ja, allerdings keine Pflicht
erlaubt
, aber keine
D1
innerorts: nein, Radwegnutzung nur mit Zusatzschild „Mofa"
ja, geeigneter
Freigabe von Winora-
Helm
D2
Staiger GmbH
nicht erlaubt
erlaubt
, keine Freiga-
F1
ja, Moped-
außerorts: ja, allerdings keine Pflicht
be von Winora-Staiger
helm
innerorts: je nach örtlichen Behörden nur mit Zusatzschild „Mofa"
GmbH
erlaubt
N1
, aber keine
nein. auf gemischten Fahrrad- & Mopedweg innerorts freiwillig mit
ja, Moped-
Freigabe von Winora-
max. 30 km/h oder auf Straße (max. 45 km/h), außerorts verpflichtend
helm
Staiger GmbH
wenn vorhanden, max. 40 km/h, ansonsten Straße (max. 45 km/h)
an Straßen mit zul. Höchstgeschwindigkeit <50km/h darf Radweg
erlaubt, wenn nicht
ja, Moped-
benutzt werden, bei >50km/h muss Radweg benutzt werden. Ggf.
breiter als 75cm
helm
Ausnahmen gekennzeichnet durch spezielles Schild am Radweg
erlaubt, aber keine
ja, Fahrrad-
Freigabe von Winora-
obligatorisch
helm
Staiger GmbH
Ja, Motorrad-
nicht erlaubt
nicht erlaubt
helm