Abb. 5.3
MTEP 200 Serie D
5. Inbetriebnahme / Betrieb
5.1.4 Abschleppen
• Zum Abschleppen des Elektroplattformwagenss
muß immer eine Abschleppstange benutzt werden.
• Die Schleppgeschwindigkeit darf nie die Höchstge-
schwindigkeit des abgeschleppten Elektroplattform-
wagens überschreiten.
• Elektroplattformwagen mit hydraulischer Lenkung
sind bei ausgefallener Lenkhydraulik nur mit
erhöhtem manuellem Kraftaufwand lenkbar.
• Elektroplattformwagen mit Bremskraftverstärkung
(Sonderausstattung) können bei ausgefallener
Hydraulik nur mit erhöhtem Kraftaufwand gebremst
werden.
GEFAHR !
KAPITEL 05
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