7. INFORMATIONEN ZUR WARTUNG
7.16 FÜLLVERFAHREN
Zusätzlich zu den konventionellen Füllverfahren sollen folgende Anforderungen erfüllt werden:
Stellen Sie sicher, dass bei der Verwendung der Fülleinrichtung nicht zu einer Verunreinigung aufgrund von
Vermischung verschiedener Kältemittel kommt. Schläuche oder Leitungen müssen so kurz wie möglich sein,
damit die Menge des darin enthaltenen Kältemittels minimiert wird.
Die Behälter sollen senkrecht bleiben.
Stellen Sie sicher, dass das Kühlsystem geerdet ist, bevor Sie Kältemittel in das System einfüllen.
Das System soll nach Ende des Füllens gekennzeichnet werden (wenn das noch nicht der Fall ist).
Es muss besonders darauf geachtet werden, dass das Kühlsystem nicht überfüllt wird.
Vor dem Wiederbefüllen des Systems muss ein Drucktest mittels sauerstofffreiem Stickstoff durchgeführt
werden. Das System muss nach Abschluss des Befüllvorgangs, jedoch vor der Inbetriebnahme einer
Dichtigkeitsprüfung unterzogen werden. Vor dem Verlassen des Standorts ist eine weitere Dichtigkeitsprüfung
durchzuführen.
7.17 AUSSERBETRIEBSETZUNG
Es ist wichtig, dass der Techniker vor der Durchführung dieses Verfahrens mit der Anlage und all ihren Details
vertraut ist. Die sichere Entfernung aller Kältemittel ist eine empfohlene bewährte Praktik. Vor der Erledigung
dieser Aufgabe muss eine Probe von Öl und Kältemittel entnommen werden.
Falls eine Analyse vor der Wiederverwendung eines rückgewonnenen Kältemittels nötig ist. Es ist wichtig, dass
elektrischer Strom zur Verfügung steht, bevor mit der Erledigung dieser Aufgabe begonnen wird.
a) Machen Sie sich mit der Anlage und ihrer Funktion vertraut.
b) Sorgen Sie für die elektrische Isolierung des Systems.
c) Bevor Sie mit dem Verfahren beginnen, stellen Sie sicher, dass:
mechanische Fördervorrichtungen zur Verfügung stehen, für den Fall, dass Kältemittelbehälter transportiert
werden sollen;
die erforderliche persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist und ordnungsgemäß verwendet wird;
der Rückgewinnungsprozess immer von einer kompetenten Person beaufsichtigt wird;
die Rückgewinnungsausrüstung den angemessenen Normen entspricht.
d) Wenn möglich, saugen Sie das Kältemittelsystem ab.
e) Wenn es unmöglich ist, ein Vakuum zu erreichen, verwenden Sie ein Sammelrohr, damit das Kältemittel aus
den verschiedenen Teilen des Systems entfernt werden kann.
f) Stellen Sie sicher, dass der Behälter vor der Rückgewinnung auf die Waage gestellt wird.
g) Starten Sie die Rückgewinnungsanlage gemäß den Anleitungen des Herstellers.
h) Überfüllen Sie die Behälter nicht. (Nicht mehr als 80% des Flüssigkeitsvolumens einfüllen).
i) Der Betriebsdruck des Behälters darf nicht auch nur zeitweise überschritten werden.
j) Wenn die Behälter korrekt gefüllt worden sind und das Verfahren beendet ist, stellen Sie sicher, dass die
Behälter und die Ausrüstung sofort von der Stelle entfernt werden und alle Absperrventile der Ausrüstung
geschlossen sind.
k) Das rückgewonnene Kältemittel darf nicht in ein anderes Kühlsystem gefüllt werden, bevor es gereinigt und
geprüft worden ist.
7.18 KENNZEICHNUNG
Die Ausrüstung soll gekennzeichnet werden, damit sichtbar ist, dass sie außer Betrieb gesetzt und dass das
Kältemittel geleert worden ist. Das Etikett soll mit Datum und Unterschrift versehen werden. Stellen Sie sicher,
dass die Ausrüstung mit Etiketten versehen ist, die bestätigen, dass sie brennbares Kältemittel enthält.
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7. INFORMATIONEN ZUR WARTUNG
7.19 RÜCKGEWINNUNG
Wenn Kältemittel aus einem System entweder zur Wartung oder zur Außerbetriebnahme entfernt wird, ist die
empfohlene bewährte Praktik, das ganze Kältemittel sicher auszuleeren.
Wenn Kältemittel in Behälter geleert wird, stellen Sie sicher, dass nur für Kältemittelrückgewinnung geeignete
Behälter verwendet werden. Stellen Sie sicher, dass die richtige Anzahl von Behältern für die Gesamtmenge
des Kältemittels des Systems vorhanden ist. Alle zu verwendeten Behälter müssen für das rückgewonnene
Kältemittel bestimmt und gekennzeichnet sein (d.h., spezielle Behälter für die Rückgewinnung von Kältemittel).
Zu den Behältern muss es auch ein Druckbegrenzungsventil und dazugehörende Absperrklappen in gutem
Betriebszustand geben.
Die leeren Rückgewinnungsbehälter müssen vor der Rückgewinnung abgesaugt und, wenn möglich, gekühlt
werden.
Die Rückgewinnungsausrüstung muss funktionsfähig sein und von Anweisungen zu ihrer Anwendung begleitet
sein, und sie muss für die Rückgewinnung von brennbaren Kältemitteln geeignet sein. Zusätzlich muss eine
Reihe von kalibrierten Waagen zur Verfügung stehen, die in gutem Betriebszustand sind.
Zu den Schläuchen muss es eine dichte Verschlusskupplung geben und sie müssen in gutem
Betriebszustand sein. Vor der Benutzung der Rückgewinnungsanlage stellen Sie sicher, dass sie sich in
einem zufriedenstellenden Betriebszustand befindet, dass sie ordnungsgemäß gewartet ist und dass alle
dazugehörenden elektrischen Komponenten abgedichtet sind, damit es im Fall von Kältemittelaustritt keine
Entzündung gibt. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Hersteller um Rat.
Das rückgewonnene Kältemittel muss an den Kältemittellieferanten im vorschriftsmäßigen Behälter
zurückgeschickt werden und der entsprechende Entsorgungsnachweis muss angeordnet werden. Vermischen
Sie keine Kältemittel in Rückgewinnungseinheiten und besonders nicht in Behältern.
Wenn Verdichter oder Verdichteröl entfernt werden soll, stellen Sie sicher, dass sie ausreichend abgesaugt
worden sind, um zu gewährleisten, dass es im Schmiermittel keine Reste von brennbarem Kältemittel gibt.
Das Absaugverfahren muss vor der Rückgabe des Verdichters an die Lieferanten erfolgen. Um dieses
Verfahren zu beschleunigen darf nur elektrische Heizung des Verdichterkörpers verwendet werden. Wenn Öl
aus einem System entfernt werden soll, muss das vorsichtig geschehen.
7.20 BEFÖRDERUNG, KENNZEICHNUNG UND LAGERUNG VON EINHEITEN
1. Beförderung von Ausrüstung, die brennbare Kältemittel enthält
Einhaltung der Transportbestimmungen
2. Kennzeichnung der Ausrüstung mit Zeichen
Einhaltung von lokalen Bestimmungen
3. Entsorgung von Ausrüstung, die brennbare Kältemittel verwendet
Einhaltung der nationalen Bestimmungen
4. Lagerung von Ausrüstung/Geräten
Die Lagerung von Ausrüstungen soll gemäß den Anleitungen des Herstellers erfolgen.
5. Lagerung von verpackter (nicht verkaufter) Ausrüstung
Der Schutz der Lagerungsverpackung soll gewährleisten, dass mechanische Schäden der verpackten
Ausrüstung keine Leckage des eingefüllten Kältemittels zur Folge hat.
Die maximale Anzahl von Ausrüstungsteilen, die zusammen gelagert werden dürfen, wird durch die lokalen
Bestimmungen festgesetzt.
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