Abgasanlagen
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Abgasanlagen
11.1
Allgemeines
Informieren Sie sich vor Einbau des Gas-Brennwert-
kessels und der Abgasführung bei der zuständigen Bau-
behörde und beim Schornsteinfeger, ob Einwände
bestehen.
Das Abgaszubehör ist Bestandteil der CE-Zulassung. Aus
diesem Grund darf nur das Original-Abgaszubehör ver-
wendet werden.
Die Oberflächentemperatur am Verbrennungsluftrohr
liegt unter 85 °C. Nach TRGI bzw. TRF sind keine Min-
destabstände zu brennbaren Baustoffen erforderlich.
Die Vorschriften (LBO, FeuVO) der einzelnen Bundes-
länder können hiervon abweichen und Mindestabstände
zu brennbaren Baustoffen vorschreiben.
Die zulässige maximale Verbrennungsluft-/Abgaslei-
tungslänge ist abhängig vom Gas-Brennwertkessel und
der Anzahl der Umlenkungen in der Verbrennungsluft-/
Abgasleitung. Ihre Berechnung Kapitel 11.11 ab Seite 68
entnehmen.
11.2
Normen, Vorschriften und Richtlinien
Für die Montage und den Betrieb des
Gas-Brennwertkessels die landesspezifi-
schen Normen und Richtlinien beachten!
Installateur und/oder Betreiber der Anlage müssen dafür
sorgen, dass die gesamte Anlage die gültigen (Sicher-
heits-) Vorschriften erfüllt, die in der folgenden Liste
enthalten sind.
• Arbeitsblatt DWA-A 251
• DIN EN 13384-1 und DIN EN 13384-2
• DIN 18160-1 und DIN 18160-2
• EN 14471
• Landesbauordnung (LBO)
• Muster-Feuerungsverordnung (MuFeuVO)
• Feuerungsverordnung (FeuVO) des jeweiligen Bun-
deslandes
• Technische Regeln für Gasinstallationen DVGW-TRGI
2008
• EN 483
• EN 677
11.3
Gas-Brennwertkessel
Gas-Brennwertkessel
GC7000F 15
GC7000F 22
GC7000F 30
GC7000F 40
GC7000F 50
Tab. 35 Kesselidentifikation
Die genannten Gas-Brennwertkessel sind entsprechend
der EG-Gasgeräterichtlinien (92/42/EWG, 2006/95/
EWG, 2004/108/EWG, 2009/142/EG) und EN677 ge-
prüft und zugelassen.
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Prod.-ID-Nr.
CE-0085 CM 0224
CE-0085 CM 0224
CE-0085 CM 0224
CE-0085 CM 0224
CE-0085 CM 0224
11.4
Kombination mit Abgaszubehör
Für die Abgasführung der Gas-Brennwertkessel darf nur
zugelassenes Abgaszubehör verwendet werden.
Die Abgaszubehör-Bezeichnungen sowie die Artikelnum-
mern des Originalabgaszubehörs dem aktuellen Katalog
entnehmen.
11.5
Betriebsweise
Aufgrund der Systemzertifizierung des Gas-Brennwert-
kessels ausschließlich mit den vom Hersteller als Zube-
hör angebotenen Abgasanlagen für raumluftun-
abhängigen oder raumluftabhängigen Betrieb betreiben.
Raumluftabhängiger Betrieb
Bei der raumluftabhängigen Betriebsweise saugt das
Gebläse des Heizkessels die erforderliche
Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum.
Raumluftunabhängiger Betrieb
Bei der raumluftunabhängigen Betriebsweise saugt das
Gebläse die erforderliche Verbrennungsluft aus dem
Freien.
11.5.1
Bauart B (raumluftabhängig)
Bei Abgasanlagen der Bauart B wird die Verbrennungs-
luft dem Aufstellraum entzogen, in dem der Gas-Brenn-
wertkessel montiert ist.
In diesem Fall müssen die gesonderten Vorschriften für
den Aufstellraum und den raumluftabhängigen Betrieb
eingehalten werden. Der Gas-Brennwertkessel darf nur
in Räumen aufgestellt werden, in denen ausreichend
Verbrennungsluft vorhanden ist.
Der Gas-Brennwertkessel darf nicht in Räumen betrie-
ben werden, in denen sich ständig Personen aufhalten.
Verbrennungsluftöffnungen
(bei Abgasführung nach B
Es sind Öffnungsquerschnitte ins Freie von mindestens
2
150 cm
erforderlich. Der Querschnitt ist auf je eine obe-
re und eine untere gleichgroße Öffnung aufzuteilen. Bei-
de Öffnungen müssen in derselben Wand liegen und
dürfen nicht verschließbar sein. Die obere Öffnung sollte
nicht tiefer als 1,80 m über dem Fußboden angeordnet
sein, die untere in der Nähe des Fußbodens liegen.
• Abdeckungen:
Ein Drahtnetz oder Gitter – nicht unter 10 mm Ma-
schenweite und 0,5 mm Drahtdicke – darf ange-
bracht werden, wenn der erforderliche Querschnitt
erhalten bleibt.
• Verbrennungsluftrohre:
– Wenn den Verbrennungsluftöffnungen Rohre nach-
geschaltet werden, darf hierdurch das einströmen-
de Luftvolumen nicht verringert werden.
– Die Verbrennungsluftrohre können sowohl inner-
halb des Aufstellraums als auch durch weitere Räu-
me geführt sein.
– Der Querschnitt der Rohre muss den Landesspezi-
fischen Vorgaben entsprechen.
11.5.2
Bauart C (raumluftunabhängig)
Bei Abgasanlagen der Bauart C wird die Verbrennungs-
luft des Gas-Brennwertkessels von außerhalb des Hau-
ses zugeführt. Das Abgas wird nach außen abgeführt.
Condens 7000 F – 6 720 821 753 (2017/11)
, B
)
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