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Typbezeichnungen Der Fahrwerke; Prüfungen; Prüfung Bei Einsatz Nach Dguv V54 (Bgv D8) § 23; Prüfung Bei Einsatz Nach Dguv V52 (Bgv D6) § 25 - LIFTKET STAR Betriebsanleitung

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4.4 Typbezeichnungen der Fahrwerke

Erläuterungen der Typbezeichnungen der Fahrwerke mit zwei Aufhängebolzen:
HF -
Handfahrwerk
EF -
Elektrofahrwerk
Erläuterungen der Typbezeichnungen der Fahrwerke mit einem Aufhängebolzen:
EHF -
Einbolzen-
handfahrwerk
EEF -
Einbolzen-
elektrofahrwerk
5 Prüfungen
Der Einsatz der Elektrokettenzüge ist möglich nach:
UVV „Winden, Hub- und Zuggeräte"
UVV „Krane"
Die dynamischen und statischen Prüfungen des Hebezeugs gemäß EG-Maschinenrichtlinie wurden vom
Hersteller durchgeführt. Die Werksprüfung ist mit dem Prüfbuch bescheinigt.
Vom Betreiber sind die Prüfungen des Hebezeuges vor der ersten Inbetriebnahme und die Wiederholungs-
prüfungen zu veranlassen.
Grundsätzlich gilt hierzu die Maschinenrichtlinie Punkt 4.1.3 ‚Zwecktauglichkeit'.
5.1 Prüfung bei Einsatz nach DGUV V54 (BGV D8) § 23
Durch einen Sachkundigen sind die Geräte vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen prüfen zu
lassen.
5.2 Prüfung bei Einsatz nach DGUV V52 (BGV D6) § 25
Durch einen ermächtigten Sachverständigen sind die Krane vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Ände-
rungen prüfen zu lassen. Die Elektrokettenzüge sind typgeprüft.
5.3 Wiederkehrende Prüfungen
Die Geräte, Krane und Tragkonstruktionen sind durch einen Sachkundigen einmal jährlich prüfen zu lassen. Bei schwe-
ren Einsatzbedingungen z.B. häufiger Betrieb mit Volllast, staubige oder aggressive Umgebung, große Schalthäufigkeit,
hohe Einschaltdauer, sind die Prüfabstände zu verkürzen.
Sachverständige für die Prüfung von Kranen sind die Sachverständigen des TÜV, der Berufsgenossenschaften und
die Prüfsachverständigen gemäß Betriebssicherheitsverordnung.
Sachkundige sind Kundendienstmonteure des Herstellers oder besonders ausgebildetes Fachpersonal.
HF
N
/
EF
S1
/
EF
S2
/
Flanschbreite
N, S1, S2
EHF
N
/
EEF
S1
/
Flanschbreite
N, S1, S2
DGUV V54 (BGV D8)
DGUV V52 (BGV D6)
500
1000
/
16
2000
/
5+20
Traglast
kg
1000
1000
/
7,5+30
Traglast
kg
Fahrgeschwindigkeit
m/min
Fahrgeschwindigkeit
m/min
23

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