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INSTANDHALTUNG
8.1
REINIGUNG
Verwenden Sie zur Reinigung von Gehäuse und transparenter Filterglocke nur
klares Trinkwasser.
Substanzen mit ausgeprägt polarem Charakter, wie z. B. Alkohole, konzentrierte Mineralsäuren, Ameisen-
säure, Phenol, m-Kresol, Tetrahydrofuran, Pyridin, Dimethylformamid und Mischungen aus Chloroform
und Methanol dürfen nicht im Reinigungswasser sein.
Diese Substanzen können die Kunststoffteile chemisch angreifen, was zu Versprödungen bis hin zum
Bruch führen kann.
Haushaltsübliche Allzweckreiniger und Glasreiniger, Lösemittel, Lösemittel-
dämpfe, Lacke und alkohol haltige Reiniger führen zu einer Versprödung und zu ei-
ner starken Oberflächenrissbildung bis hin zum Bruch der Kunststoffteile.
Derartige Reiniger dürfen daher nicht verwendet werden!
8.2
GEWÄHRLEISTUNG UND WARTUNG
Um Ihren gesetzlichen Gewährleistungsanspruch zu erhalten, ist es erforderlich,
dass der Wechsel des Siebeinsatzes nach vorliegenden Betriebsbedingungen er-
folgt (siehe Kapitel 7.3.1 „WECHSELINTERVALL").
Die DIN EN 13443-1 schreibt vor: „Mindestens alle sechs Monate muss das Filter-
element in einem Filter ausgetauscht [...] werden."
Um den Verfahrenserfolg auch nach der Inbetriebnahme auf viele Jahre zu erreichen, ist eine regelmäßige
Inspektion und routinemäßige Wartung der Anlage unerlässlich.
Im Haustechnikbereich ist dies durch die DIN EN 806-5 geregelt.
Ein Wartungsvertrag sichert am besten eine gute Betriebsfunktion auch über die Gewährleistungszeit hi-
naus.
Es ist anzustreben, dass die regelmäßigen Wartungsarbeiten und die Versorgung mit Verbrauchsmaterial
bzw. Verschleißmaterial usw. durch das Fachhandwerk oder den Werkskundendienst erfolgen.
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