8. Übereinstimmungserklärung
HINWEIS:
Dieser Abschnitt befasst sich mit sämtlichen
zutreffenden Vorgaben und diesbezüglichen Informationen. Bei den
entsprechenden Anwendungen beachten Sie bitte die Angaben auf
dem Typenschild und die Kennzeichnungen am Gerät selbst.
8-1. CE-Konformität für europäische Länder
Das Gerät erfüllt die Anforderungen der EMV-Richtlinie
2014/30/EU und der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/
EU.
Die folgende Information gilt nur für Mitgliedsstaaten der EU:
Das rechts gezeigte Symbol weist auf Konformität mit der
Richtlinie über Elektround Elektronik-Altgeräte (WEEE)
2012/19/EU hin.
Produkte, die nicht diese Kennzeichnung tragen, dürfen
nicht im kommunalen Abfall entsorgt werden, sondern müssen
in dem Rücknahmeund Sammlungssystem entsorgt werden, das
je nach Land oder Gebiet entsprechend örtlichem Gesetz zur
Verfügung steht.
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