Luftabsaugende Anlagen können die Verbrennungsluftversorgung stören!
Luftabsaugende Anlagen (z.B. Lüftungsanlage, Dunstabzugshaube, Abluft-Wäschetrockner, zentrale
Staubsaugeranlagen), die zusammen mit der Feuerstätte im selben Raum oder Raumluftverbund betrieben
werden, können die Verbrennungsluftversorgung und die Abgasabführung empfi ndlich stören.
Für einen trotzdem sicheren Betrieb der Feuerstätte empfehlen wir unsere allgemein bauaufsichtlich
zugelassene Sicherheitseinrichtung LEDA-Unterdruck-Controller LUC 2. Dieses Gerät überwacht ständig die
vorhandenen Druckverhältnisse und würde bei Bedarf die Lüftungsanlage abschalten, bevor gefährlich viel
Abgas in den Wohnraum austreten könnte.
Werden im Gebäude entsprechende Veränderungen geplant und vorgenommen, können die Bedingungen
für einen sicheren und vorgesehen Betrieb der bestehenden Feuerstätte erheblich gestört werden. Die
notwendigen Voraussetzungen für einen zulässigen und problemlosen Betrieb müssen daher bei nachträg-
lichen Veränderungen durch einen entsprechenden Fachmann erneut geprüft werden.
Solche Veränderungen können z.B. sein:
Einbau einer weiteren Feuerstätte am selben oder an einem anderen Schornstein,
bauliche Veränderungen des Schornsteins,
Einbau oder Umbau von Lüftungsgeräten, z.B. Dunstabzugshaube, WC- oder Bad-Entlüfter,
kontrollierte Be- und Entlüftungen,
Einbau oder Umbau von entsprechenden Haushaltsgeräten, z.B. Abluft-Wäschetrockner, zentrale
Staubsauger-Anlage,
Veränderungen an der Gebäude-Dichtheit, z.B. durch Einbau neuer Fenster oder Türen, Dämmung von
Dachfl ächen, Anbringen von Vollwärmeschutz.
Sicherheitshinweise
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