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Enders NOVA LED L Montage- Und Gebrauchsanleitung Seite 14

Terrassenfeuer
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DEUTSCH
GEWERBLICHER EINSATZ
!
ACHTUNG
■ Gemäß der DGUV Vorschrift 79 „Verwendung von
Flüssiggas" sind bei gewerblichem Einsatz des
Terrassenstrahlers (z.B. im Gastronomiegewerbe
auf Jahrmärkten) eine Schlauchbruchsicherung
nach DIN 30693 „Schlauchbruchsicherungen für
Schlauchleitungen in Flüssiggasanlagen" und
eine zweistufige Sicherheitsdruckregeleinricht-
ung (Safety two Stages Regulator - S2SR) nach
DIN EN 16129 einzusetzen (siehe Abbildung).
■ Nach
§
14
(BetrSichV)
„Flüssiggasanlage" – vor ihrer erstmaligen
Inbetriebnahme – von einer „zur Prüfung
befähigten Person" nach § 2 (6) BetrSichV auf
sichere Installation und Aufstellung
Dichtheit und sichere Funktion zu prüfen.
ERSTE-HILFE MASSNAHMEN
!
MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
■ Bringen Sie umstehende Personen in Sicherheit!
Drehen Sie, wenn möglich, das Ventil der Gasflasche
zu. Kühlen Sie die Gasflasche mit Wasser. Achten
Sie dabei auf Ihre Sicherheit! Eine spontane, ex-
plosionsartige Wiederentzündung ist möglich.
■ Im Brandfall sollen gefüllte Druckgasbehälter aus
dem brandgefährdeten Bereich entfernt werden. Ist
dies nicht möglich, so sollen die Druckgasbehälter
durch Besprühen mit Wasser o. a. geeigneten
Mitteln aus geschützter Stellung vor zu starker
Erhitzung bewahrt werden.
MASSNAHMEN NACH EINATMEN VON GAS
■ Hohe Konzentrationen können Ersticken ver-
ursachen. Symptome können Verlust der Bewe-
gungsfähigkeit und des Bewusstseins sein. Das
Opfer bemerkt das Ersticken nicht. In niedrigen
Konzentrationen können Schwindelgefühl, Kopf-
schmerz, Übelkeit und Koordinationsstörungen
auftreten.
■ Bringen Sie das Opfer an die frische Luft.
Verständigen Sie einen Arzt oder den Rettungs-
dienst. Leiten Sie bei Atemstillstand Ersthillfe-
maßnahmen ein.
■ Das Ergebnis der Prüfung ist in dem DGUV
■ Nur geprüfte Flüssiggasanlagen dürfen benutzt
■ Wiederkehrende Prüfungen sind mind. alle zwei
ist
die
gesamte
■ Der Austausch von Sicherheitsbauteilen, z.B.
sowie
MASSNAHMEN NACH GRÖSSEREN
VERBRENNUNGEN ODER VERBRÜHUNGEN
■ Es besteht die akute Gefahr einer Unterkühlung und
■ Eventuellen Kleiderbrand sofort mit Wasser löschen
■ Bei Verbrühungen: Kleidung sofort entfernen.
■ Bei Verbrennungen: Kleidung am Körper lassen.
■ Mit kaltem Wasser mindestens 15 Minuten kühlen,
■ Den betroffenen Bereich mit einem sterilen Metalline-
■ Keine "Hausmittel" wie Salben, Puder, Öle, Des-
MASSNAHMEN NACH KLEINEREN
VERBRENNUNGEN ODER VERBRÜHUNGEN
■ Bei Verbrühungen: Kleidung sofort entfernen.
■ Bei Verbrennungen: Kleidung nur entfernen, wenn
■ Mit kaltem Wasser mindestens 15 Minuten kühlen
■ Kleine Verbrennungen oder Verbrühungen ohne
14
Grundsatz 310-005 „Prüfbescheinigung über
die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brenn-
zwecken" aufzuzeichnen und dem Betreiber
auszuhändigen.
werden.
Jahre von einer „zur Prüfung befähigten Person"
durchzuführen.
zweistufige
Sicherheitsdruckregeleinrichtung,
Schlauchleitungen, Schlauchbruchsicherung und
Kippsicherung hat spätestens alle acht Jahre zu
erfolgen.
eines Schocks. Rufen Sie sofort den Rettungsdienst!
oder die Flammen mit einer dicken Decke ersticken.
bis der Schmerz nachlässt.
Brandtuch abdecken. Die mit Metalline beschichtete
Seite auf die verletzte Haut auflegen und locker mit
einer Mullbinde oder einem Dreieckstuch fixieren.
infektionsmittel etc. anwenden!
sie nicht haftet.
bis der Schmerz nachlässt.
Blasenbildung an der Luft heilen lassen, nicht mit
einem Pflaster oder Verband abdecken.

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