2
UNFALLVERHÜTUNGSHINWEISE
2.1
Hinweise
ACHTUNG!
Der Hersteller haftet nicht bei Nichteinhaltung des Folgenden.
2002/44/EG sowie die Gesetzesverordnung Nr. 81/2008): Aushändigung der geeigneten persönlichen
Schutzausrüstungen, Gefahrenauskünfte, Gesundheitskontrollen, usw..
Übermäßige
Schwingungsaussetzungen
neurovaskuläre Verletzungen verursachen. Im Fall von Symptomen, die von übermäßigen
Schwingungsaussetzungen herrühren, den zuständigen Arzt kontaktieren.
können auftreten: Schlaffheit, Gefühllosigkeit, Stechen, Kitzel, Schmerz, Körperkraftverminderung
oder –verlust, Bleichung oder strukturelle Modifizierung der Hautoberfläche. Diese Symptome treten
besonders an Händen, Handgelenken und Fingern auf.
2.1.1
Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Tests
1)
SCHALLPEGEL
Kontinuierlicher A-bewerteter Schalldruckpegel Bedienerarbeitsplatz (LpA) und
Schallleistungspegel des Geräts (LwA), gemessen nach EN 3744: 2010
Gemessener Schallleistungspegel: Lpa (dBa) : 88 ± 1,8
Garantierter Schallleistungspegel: Lwa (dBa) : 99,7 ± 1,8
2)
VIBRATIONSPEGEL
In Frequenz gewogener quadratischer Mittelwert der auf das Hand-Arm-System übertragenen
Beschleunigung, dem der Benutzer ausgesetzt ist, gemessen gemäß UNI EN ISO 20643
Schere mit fester Verlängerung 0,5 m
Schere mit fester Verlängerung 1,0 m
Schere mit fester Verlängerung 1,5 m
Schere mit fester Verlängerung m 2,0
Schere mit fester Verlängerung m 2,5
Schere mit fester Verlängerung m 3,0
Schere mit teleskopischer Verlängerung m 1,00 ÷ 1,50
Schere mit teleskopischer Verlängerung m 1,50 ÷ 2,50
Schere mit teleskopischer Verlängerung m 2,00 ÷ 3,00
K (Unsicherheitswert für alle Verlängerungen ) = 0,71 m/s
2.2
Allgemeine Hinweise
ACHTUNG!
Das Gerät nicht in geschlossenen Räumen oder in einer potentiell explosionsfähigen Atmosphäre
verwenden.
ACHTUNG!
Bedienungs- und Wartungshandbuch – Originalanleitung
Rev.: 00, Datum 01.01.2017
(Richtlinie 2003/10/EG, Richtlinie
können
bei
Personen
a
heq
a
heq
a
heq
a
heq
a
heq
a
heq
a
heq
a
heq
a
heq
2
mit
Kreislaufstörungen
Folgende Symptome
2
= 8,47 m/s
2
= 5,41 m/s
2
= 4,33 m/s
2
= 4,21 m/s
2
= 4,06 m/s
2
= 3,87 m/s
2
= 4,03 m/s
2
= 3,66 m/s
2
= 3,46 m/s
S.