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Grundlegende Sicherheitshinweise; Sorgfaltspflicht Des Betreibers - Beckhoff C6032 Handbuch

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Inhaltsverzeichnis

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Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Setzen Sie den Industrie-PC nicht in den folgenden Bereichen ein:
• explosionsgefährdete Bereiche
• Bereiche mit extremen Umgebungsbedingungen, wie besonders hohe oder niedrige Temperaturen
über den Betriebstemperaturbereich hinaus
• Bereiche, in denen das Gerät über die EMV-Störfestigkeit hinaus beansprucht wird
• Bereiche (z.B. Wohnbereiche), in denen die EMV-Anforderungen für Störaussendung nicht ausreichen
• Bereiche, in denen das Gerät über die Erschütterungsfestigkeit hinaus beansprucht wird
• staubige und feuchte Bereiche
2.3

Grundlegende Sicherheitshinweise

Die folgenden Sicherheitshinweise müssen im Umgang mit dem Industrie-PC beachtet werden.
Anwendungsbedingungen
• Setzen Sie den Industrie-PC nicht unter extremen Umgebungsbedingungen ein. Schützen Sie das
Gerät vor Staub, Feuchtigkeit und Hitze und halten Sie die Lüftungsschlitze frei.
• Setzen Sie den Industrie-PC nie in explosionsgefährdeten Bereichen ein.
• Führen Sie keine Arbeiten am Industrie-PC unter Spannung durch. Schalten Sie immer die
Versorgungsspannung für das Gerät ab, bevor Sie es montieren, Gerätekomponenten austauschen
oder Störungen beheben.
• Schließen Sie den Industrie-PC nie bei Gewitter an. Es besteht Stromschlaggefahr.
Sachschäden, Datenverlust und Funktionsbeeinträchtigung
• Nehmen Sie nur die dokumentierten Veränderungen der Hard- und Softwarekonfigurationen vor.
Eigenständige Veränderungen dieser Konfigurationen können die Funktion einschränken oder zu
Sachschäden und Datenverlust führen.
• Sorgen Sie dafür, dass nur ausgebildetes Fachpersonal der Steuerungs- und Automatisierungstechnik
den Industrie-PC bedient. Die Nutzung durch Unbefugte kann zu Sachschäden und Datenverlust
führen.
• Sichern Sie die Stromversorgungszuleitung mit max. 16 A ab. Die Funktionsfähigkeit kann durch eine
zu hohe Absicherung beeinträchtigt werden.
• Löschen Sie den Industrie-PC im Brandfall mit Pulver oder Stickstoff.
2.4

Sorgfaltspflicht des Betreibers

Der Betreiber muss sicherstellen, dass
• die Produkte nur bestimmungsgemäß verwendet werden (siehe Kapitel 2.2 Bestimmungsgemäße
Verwendung).
• die Produkte nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben werden.
• nur ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal die Produkte betreibt.
• dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeitssicherheit und Umweltschutz
unterwiesen wird, die Betriebsanleitung und insbesondere die darin enthaltenen Sicherheitshinweise
kennt.
• die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am Einsatzort der Produkte
zur Verfügung steht.
Industrie-PC
Version: 1.0
Zu Ihrer Sicherheit
7

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