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Allgemeine Vorschriften - Lamborghini Caloreclima FIME 5 S-E Betriebs-Anleitung

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  • DEUTSCH, seite 52

ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN

Das vorliegende Handbuch stellt einen wesentlichen und grundlegenden Bestandteil des Produkts dar und muß dem
Installateur übergeben werden. Die hier enthaltenen Anweisungen sind genau durchzulesen, da sie wichtige Hinweise
zur Installations-, Betriebs- und Wartungssicherheit liefern. Dieses Handbuch muß für ein späteres Nachlesen sor-
gfältig aufbewahrt werden. Die Installation des Brenners muß unter Beachtung der geltenden Bestimmungen und der
Anleitungen des Herstellers von Fachpersonal ausgeführt werden. Eine unsachgemäße Installation kann Schäden an
Personen, Tieren oder Sachen hervorrufen, für die der Hersteller keine Haftung übernimmt.
Dieses Gerät darf nur für den Verwendungszweck, für den es ausdrücklich bestimmt ist, eingesetzt werden. Jede ande-
re Verwendung gilt als unsachgemäß und damit als gefährlich. Der Hersteller kann nicht für eventuelle Schäden durch
eine unsachgemäße, falsche und unvernünftige Verwendung haftbar gemacht werden.
Vor dem Ausführen von Reinigungs- und Wartungsarbeiten die Stromzufuhr zum Gerät unterbrechen; hierzu den
Anlagenschalter oder die entsprechenden Absperrorgane betätigen.
Bei Defekten oder nicht einwandfreiem Betrieb das Gerät ausschalten. Keine Reparaturversuche oder direkten Eingriffe
vornehmen. Wenden Sie sich in diesen Fällen ausschließlich an qualifiziertes Fachpersonal. Eine eventuelle Reparatur
der Produkte darf nur von einem durch die Herstellerfirma autorisierten Vertragskundendienst unter Verwendung von
Originalersatzteilen erfolgen. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann die Sicherheit des Geräts gefährden. Die
Anweisungen des Hersteller sind unbedingt zu befolgen, um die Leistungsfähigkeit des Geräts und einen einwandfreien
Betrieb zu gewährleisten. Die turnusmäßige Wartung ist von Fachpersonal auszuführen.
Sollte das Gerät nicht mehr genutzt werden, müssen die Teile, die mögliche Gefahrenquellen darstellen, entschärft werden.
Die Umstellung von einer Gasart (Erdgas oder Flüssiggas) auf eine andere darf ausschließlich von Fachpersonal vor-
genommen werden.
Vor der Inbetriebnahme des Brenners ist von Fachpersonal überprüfen zu lassen:
a) ob die Brennerdaten auf der Kenndatentafel mit den Daten des Gas- und Stromnetzes übereinstimmen;
b) ob die Eichung des Brenners mit der Kesselleistung vereinbar ist;
c) ob die Zufuhr von Verbrennungsluft und die Ableitung der Abgase vorschriftsmäßig nach den geltenden Bestimmungen
erfolgen;
d) ob die Belüftung und die normale Wartung des Brenners gewährleistet sind.
Nach jedem Öffnen des Gashahns einige Minuten warten, bevor der Brenner wieder eingeschaltet wird.
Vor jedem Eingriff, bei dem der Brenner abmontiert wird oder die Inspektionszugänge geöffnet werden, die Stromzufuhr
unterbrechen und die Gashähne abdrehen.
Keine Behälter mit entzündlichen Stoffen in dem Raum, in dem sich der Brenner befindet, abstellen.
Wird Gasgeruch wahrgenommen, keine Elektroschalter betätigen. Türen und Fenster öffnen. Die Gashähne abdrehen.
Fachpersonal verständigen.
Der Heizraum muß Öffnungen nach außen aufweisen, die den örtlich geltenden Bestimmungen entsprechen. Bei
Zweifeln hinsichtlich der Luftzirkulation empfehlen wir vor allem die Messung des CO2-Werts bei mit voller Leistung
laufendem Brenner in dem nur über die Öffnungen für die Luftversorgung des Brenners belüfteten Raum. Anschließend
wird der CO2-Wert ein zweites Mal bei geöffneter Tür gemessen. Die in beiden Fällen gemessenen CO2-Werte dürfen
nicht wesentlich voneinander abweichen. Sollten sich mehr als ein Brenner und ein Gebläse in demselben Raum befin-
den, muß dieser Test bei gleichzeitigem Betrieb aller Geräte ausgeführt werden.
Niemals die Luftöffnungen des Heizraums, die Ansaugöffnungen des Brennergebläses und die Luftleitungen oder die
bestehenden Gebläse- und Dissipationsgitter verstopfen, zur Vermeidung von:
- Bildung von Giftgas-/Explosivgasmischungen in der Luft des Heizraums;
- Verbrennung mit unzureichender Luft, was einen gefährlichen, teuren und umweltschädlichen Betrieb zur Folge hat.
Der Brenner muß stets vor Regen, Schnee und Frost geschützt sein.
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