21.Geräte nur in Betrieb nehmen, wenn alle Schutzvor-
richtungen angebracht und in Schutzstellung sind!
22.Der Aufenthalt im Arbeitsbereich ist verboten!
23.Nicht im Dreh- und Schwenkbereich des Gerätes auf-
halten!
24.Hydraulische Klapprahmen dürfen nur betätigt wer-
den, wenn sich keine Personen im Schwenkbereich
aufhalten!
25.An fremdkraftbetätigten Teilen (z.B. hydraulisch) be-
finden sich Quetsch- und Scherstellen!
26.Vor dem Verlassen des Traktors Gerät auf dem Boden
absetzen, Motor abstellen und Zündschlüssel abzie-
hen!
27.Zwischen Traktor und Gerät darf sich niemand aufhal-
ten, ohne daß das Fahrzeug gegen Wegrollen durch
die Feststellbremse und/oder durch Unterlegkeile ge-
sichert ist!
Angebaute Geräte
1. Vor dem An- und Abbau von Geräten an die Dreipunk-
taufhängung Bedienungseinrichtung in die Stellung
bringen, bei der unbeabsichtigtes Heben oder Senken
ausgeschlossen ist!
2. Beim Dreipunktanbau müssen die Anbaukategorien
von Traktor und Gerät unbedingt übereinstimmen oder
abgestimmt werden!
3. Im Bereich des Dreipunktgestänges besteht Ver-
letzungsgefahr durch Quetsch- und Scherstellen!
4. Bei Betätigung der Außenbedienung für den Dreipunk-
tanbau nicht zwischen Traktor und Gerät treten!
5. In der Transportstellung des Gerätes immer auf ausrei-
chende seitliche Arretierung des Traktor-Dreipunktge-
stänges achten!
6. Bei Straßenfahrt mit ausgehobenem Gerät muß der
Bedienhebel gegen Senken verriegelt sein!
Zapfwellenbetrieb
1. Es dürfen nur die vom Hersteller vorgeschriebenen
Gelenkwellen verwendet werden!
2. Schutzrohr und Schutztrichter der Gelenkwelle, sowie
Zapfwellenschutz - auch geräteseitig - müssen ange-
bracht sein und sich in ordnungsgemäßem Zustand
befinden!
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3. Bei Gelenkwellen auf die vorgeschriebenen Rohr-
überdeckungen in Transport- und Arbeitsstellung ach-
ten!
4. An- und Abbau der Gelenkwellen nur bei ausgeschal-
teter Zapfwelle, abgestelltem Motor und abgezoge-
nem Zündschlüssel!
5. Bei Verwendung von Gelenkwellen mit Überlast- oder
Freilaufkupplung, die nicht durch die Schutzeinrich-
tung am Traktor abgedeckt werden, sind Überlast-
bzw. Freilaufkupplungen geräteseitig anzubringen!
6. Immer auf richtige Montage und Sicherung der Ge-
lenkwelle achten!
7. Gelenkwellenschutz durch Einhängen der Ketten ge-
gen Mitlaufen sichern!
8. Vor Einschalten der Zapfwelle sicherstellen, daß ge-
wählte Zapfwellendrehzahl des Traktors mit der zuläs-
sigen Drehzahl des Gerätes übereinstimmt!
9. Bei Verwendung der Wegzapfwelle beachten, daß die
Drehzahl fahrgeschwindigkeitsunabhängig ist und die
Drehrichtung sich bei Rückwärtsfahrt umkehrt!
10.Vor Einschalten der Zapfwelle darauf achten, daß sich
niemand im Gefahrenbereich des Gerätes befindet!
11.Zapfwelle nie bei abgestelltem Motor einschalten!
12.Bei Arbeiten mit der Zapfwelle darf sich niemand im
Bereich der drehenden Zapf- oder Gelenkwelle aufhal-
ten.
13.Zapfwelle immer abschalten, wenn zu große Abwink-
lungen auftreten und sie nicht benötigt wird!
14.Achtung! Nach dem Abschalten der Zapfwelle Gefahr
durch nachlaufende Schwungmasse! Während dieser
Zeit nicht zu nahe an das Gerät herantreten. Erst wenn
es ganz stillsteht, darf daran gearbeitet werden.
15.Reinigen, Schmieren oder Einstellen des zapfwellen-
getriebenen Gerätes oder der Gelenkwelle nur bei
abgeschalteter Zapfwelle, abgestelltem Motor und
abgezogenem Zündschlüssel!
16.Abgekoppelte Gelenkwelle auf der vorgesehenen
Halterung ablegen!
17.Nach Abbau der Gelenkwelle Schutzhülle auf Zapfwel-
lenstummel aufstecken!
18.Bei Schäden, diese sofort beseitigen, bevor mit dem
Gerät gearbeitet wird!