Die einwandfreie Erdung des elektrischen Systems muss durch Schutzleitersysteme
gewährleistet sein.
Auch nach dem Ausschalten der Maschine können bestimmte Baugruppen noch
Spannung führen oder aufgeladen sein.
Kabel regelmäßig auf Beschädigungen prüfen und ggf. austauschen.
Hydraulik
2.10.2
Die Arbeiten an den hydraulischen Einrichtungen dürfen nur von Personal mit
speziellen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Hydraulik durchgeführt
werden!
Bei Wartungsarbeiten an der Hydraulik muss das Wartungspersonal mit dem
Hydraulikschaltplan vollständig vertraut und über Funktion sowie die möglichen
Folgen einer Fehlbedienung unterrichtet sein.
Alle Rohrleitungen, Schläuche und Verschraubungen täglich auf Dichtigkeit prüfen.
Bei Leckage die Portalpresse sofort stillsetzen und den Fehler beheben.
Ausgetretene Hydraulikflüssigkeit aufnehmen und vorschriftsmäßig entsorgen.
Vor Arbeiten an den Hydraulikspeichern darauf achten, dass die Speicherkreise
drucklos gemacht worden sind.
Zu öffnende Systemabschnitte und Druckleitungen vor Beginn der Reparaturarbeiten
drucklos machen!
Anschlüsse und Verschraubungen der Hydraulik vor Beginn der Wartungsarbeiten
von Verschmutzungen aller Art reinigen und ggf. nach Abschluss der
Wartungsarbeiten spülen.
Die maximal zulässige Verwendungsdauer der Hydraulikschlauchleitungen liegt bei
sechs (6) Jahren, einschließlich eventueller Lagerzeiten! Dabei darf die Lagerdauer
zwei Jahre nicht überschreiten.
Lärm
2.10.3
Der A-bewertete äquivalente Dauerschalldruckpegel an den Bedienarbeitsplätzen bei
Normalbetrieb der Portalpresse liegt unterhalb von 80 dB(A).
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und unterschiedlicher Materialien kann ein
höherer Schalldruckpegel am Einsatzort der Portalpresse entstehen. In diesem Fall
ist der Betreiber verpflichtet, das Bedienpersonal mit der entsprechenden
Schutzausrüstung auszustatten.
V 152 09 11
Rev.: END
Sicherheit
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