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Gewährleistungen
Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen
Gewährleistungsansprüche gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers besteht
über einen Zeitraum von 1 Jahr, gerechnet ab dem Tag der Auslieferung.
Maßgeblich für den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs ist das im Maschinenübergabeschein angege-
bene Aushändigungsdatum. Gewährleistungsansprüche sind grundsätzlich gegenüber dem auslie-
fernden Vertragshändler anzumelden. Davon erfasste Teile der ausgelieferten Maschine müssen aus
Beweissicherungsgründen grundsätzlich bis zur endgültigen Abwicklung des geltend gemachten Ge-
währleistungsanspruches unverändert aufbewahrt werden. Im Gewährleistungsfall ist die reklamier-
te Maschine (oder Altteil) frei Haus dem Hersteller bzw. dem Vertriebshändler zur Verfügung zu stel-
len.
Technische Änderung an Maschinen und/oder deren Teilen führen zum Verlust jedweder Gewähr-
leistungsansprüche. Gleiches gilt im Falle unsachgemäßer Behandlung oder der Verwendung von
nicht vom Hersteller genehmigten bzw. vorgeschriebenen Schmiermitteln und Ersatzteilen bzw. Zu-
behör. Transportschäden und Beschädigungen, die ihre Ursache in einem normalen Verschleiß nach
Ingebrauchnahme der Maschine haben, lösen grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche aus.
Die ausgelieferte Maschine ist gemäß dem vorliegenden Wartungsplan den dort vorgeschriebenen
Pflichtsichtkontrollen bzw. Inspektionen gemäß den vorgegebenen Intervallen zu unterziehen. Im
Falle der Nichteinhaltung des Pflichtsichtkontrollen- und Inspektionsplanes entfallen jedwede Ge-
währleistungsansprüche. Weiter Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch ist die Vorlage
eines lückenlosen Nachweises über die durchgeführten Pflichtsichtkontrollen und Inspektionen.
Jedwede Gewährleistungs- und Wartungsarbeiten dürfen nur von einem von TS autorisierten Fach-
händler durchgeführt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gewährleistungsarbeiten, deren Umfang den Gegenwert von
150,00 € überschreitet, grundsätzlich mit TS abgestimmt und von TS genehmigt werden müssen. Der
Hersteller behält sich in diesem Falle vor, die Reparatur selber auszuführen.
Bitte nicht vergessen, die Gewährleistungsfrist Ihrer
Maschine auf unserer Internetseite zu aktivieren,
ansonsten ist die ungültig.
www.ts-industrie.eu
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