Beschränkte Garantie
X-Rite bietet eine zwölfmonatige (12)
Gewährleistungsfrist ab der Auslieferung von X-Rite auf
für Material- und Verarbeitungsmängel, es sei denn
anders lautende Gesetze und Bestimmungen erfordern
eine längere Frist. Während dieser Zeit werden defekte
Teile nach Ermessen von X-Rite entweder unentgeltlich
ausgetauscht oder repariert (Verbrauchs- und
Verschleißteile sind hiervon ausgenommen).
Die X-Rite Garantie gilt nicht für Mängel an
garantieberechtigten Produkten, die hervorgerufen
wurden durch: (i) Schäden durch Versand, Unfall,
Missbrauch, falscher Verwendung, Vernachlässigung,
Veränderungen oder anderweitige Verwendung, die nicht
von X-Rite vorgesehen ist in den Empfehlungen, der
beigelegten Dokumentation, veröffentlichten technischen
Angaben und generell branchenüblichem Einsatz; (ii)
Verwendung des Geräts in einer Betriebsumgebung, die
nicht den Werten in den technischen Angaben folgen
oder Nichtbeachtung der Wartungsvorgänge aus der
beigelegten Dokumentation oder den veröffentlichten
technischen Angaben; (iii) Reparaturen oder
Servicemaßnahmen, die nicht von X-Rite oder von durch
X-Rite autorisierten Servicestellen durchgeführt wurden;
(iv) die Verwendung von Zubehör und Verbrauchsteilen
an garantieberechtigten Produkten, die nicht von X-Rite
hergestellt, vertrieben oder genehmigt wurden; (v)
Anbauten oder Änderungen an garantieberechtigten
Produkten, die nicht von X-Rite hergestellt, vertrieben
oder genehmigt wurden; Verschleißteile und die
Reinigung des Geräts sind von der Garantie
ausgenommen.
Nach Ablauf der Frist ist X-Rite ausschließlich dann zur
unentgeltlichen Reparatur bzw. zum unentgeltlichen
Austausch von Teilen verpflichtet, wenn der Defekt
innerhalb des Garantiezeitraums zur hinreichenden
Zufriedenheit von X-Rite nachgewiesen wurde. Die
Garantiefrist wird durch Reparatur oder Austausch
defekter Teile durch X-Rite nicht erneuert bzw.
verlängert.
iii