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Sicherheitsbestimmungen - Bornack LH200 Originalbetriebsanleitung

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Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshin-
weise besteht Lebensgefahr!
• Den LH200 auch bei kleinen Mängeln
nicht mehr benutzen.
• Beschädigte, sturzbelastete oder
zweifelhafte Ausrüstung sofort der
Benutzung entziehen. Kontrolle nur
durch BORNACK oder einen von
BORNACK in die Revision des Gerätes
eingewiesenen Sachkundigen mit
entsprechendem Zertifikat. Dies ist in
der Prüfkarte zu dokumentieren.
• Eigenmächtige Veränderungen oder
Reparaturen sind nicht zulässig.
• Der LH200 darf nur von ein gewiesenen
Personen benutzt werden, die mit der
Materie vertraut sind und auch sicher
mit dessen Umgang und über die
möglichen Gefahren bei der Nutzung
unterrichtet sind.
• Ist eine kontrollierte Positionierung der
Last nicht mehr möglich, so ist das
Gerät vom Hersteller zu revisionieren.
• Bei der Bedienung des LH200 in
absturzgefährlichen Bereichen hat sich
der Bediener mit PSAgA zu schützen.
• Gesundheitliche Einschränkungen
können die Sicherheit des Benutzers
bei der Arbeit in Höhen und Tiefen
beeinträchtigen.

SICHERHEITSBESTIMMUNGEN

• Ausrüstung bei Lagerung, Einsatz und
Transport vor der Einwirkung von Hitze
(z. B. Schweißflammen oder ­funken,
Zigarettenglut) sowie Chemikalien
(Säuren, Laugen, Ölen, etc.) und
mechanischen Einflüssen (scharfen
Kanten u. Ä.) schützen.
• Die örtlichen Sicherheitsvorschriften
(z. B. in Deutschland die DGUV Regeln
112­198 und 112­199 der Berufsgenos­
senschaften) sowie der branchengül­
tigen Unfallverhütungsvorschriften
(UVV) sind zu beachten.
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