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Artikel-Einzelaufzeichnung - Sharp XE-A137 Anleitung

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Artikel-Einzelaufzeichnung

Die Abgabenordnung (AO §146a) beinhaltet unter anderem folgende wichtige Anforderung:
Die Grundaufzeichnungen müssen so beschaffen sein, dass sie jederzeit eindeutig in ihre
Einzelpositionen aufgegliedert werden können. Zeitnah, d.h. möglichst unmittelbar zu der
Entstehung des jeweiligen Geschäftsvorfalles aufzuzeichnen sind der verkaufte, eindeutig
bezeichnete Artikel, der endgültige Einzelverkaufspreis, der dazugehörige Umsatzsteuersatz und -
betrag, vereinbarte Preisminderungen, die Zahlungsart, das Datum und der Zeitpunkt
des Umsatzes sowie die verkaufte Menge bzw. Anzahl."
Entsprechende Programmierhinweise in der XE-A137 / XE-A177 Bedienungsanleitung
- Programmierung der Mehrwertsteuersätze / Seite 14
- Programmierung des Warengruppenpreises und Mehrwertsteuerzuordnung / Seite 16
- Zuordnung der Mehrwertsteuersätze zu den Warengruppe / Seite 16
- Programmierung des Warengruppentextes / Seite 17
- Programmierung des Artikelpreises und Warengruppenzuordnung / Seite 18
- Programmierung des Artikeltextes / Seite 19
- Programmierung der Mehrwertsteuer-Funktionstexte / Seite 50
Hinweis:
Die Zuordnung des Mehrwertsteuersatzes für den Artikel erfolgt automatisch über die zugeordnete
Warengruppe.
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Diese Anleitung auch für:

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