d) Lüftung
Entsprechend den Vorschriften muss jeder eingebauter Kesselraum eine Zuluft und
Abluft Lüftung haben, um den korrekten Betrieb des Kessels zu gewährleisten.
Keine Zuluft Lüftung oder deren Unpassierbarkeit (oder auch falscher Querschnitt)
kann eine Ursache für unsachgemäßen Betrieb des Kessels, insbesondere Rauchen,
Kondensation und Unfähigkeit die volle Leistung und die Solltemperatur des Kessels zu
erhalten sein. Der Mangel an Sauerstoff für den Verbrennungsprozess verursacht auch
eine ineffiziente Verbrennung, eine große Menge an Asche im Aschenkasten und schnelle
Verschmutzung des Kessels und des Schornsteinkanals.
Auf der anderen Seite, eine fehlende Abluft Lüftung oder deren Unpassierbarkeit
wird zu in einem Mangel an der Ableitung des Kohlendioxids und schädlicher Gase aus
dem Kessel - welche im Verbrennungsprozess entstanden sind – führen.
Zuluft Lüftung
Nach der Polnischen Norm PN87/B-02411 sollte der Luftversorgungskanal einen
Querschnitt von nicht weniger als 50% des Querschnitts des Abgaskanals haben. Das
Öffnungsloch sollte sich 1 Meter über dem Boden befinden und eine Vorrichtung zum
Einstellen der Menge der Luftströmung haben, darauf hingewiesen, dass es nicht möglich
ist, den Querschnitt mehr als bis zu 1/5 zu verringern. Die benötigte Luftmenge für die
ordnungsgemäße Verbrennung sollte mindestens 1,6m3/Stunde pro 1 kW installierter
Leistung des Kessels betragen.
Abluft Lüftung
Nach der Polnischen Norm PN87/B-02411 sollte der Abluftlüftungskanal einen Querschnitt
von nicht weniger als 25% des Querschnitts des Abgaskanals haben (jedoch nicht weniger
als 14x14 cm). Das Austrittsloch sollte sich unter der Decke des Raumes befinden und über
die Dachfläche zumindest auf die Höhe von 1,5 Meter geleitet werden. Die Abluftmenge
sollte mindestens 0,5m3/Stunde pro 1 kW installierter Leistung des Kessels betragen. Die
folgende Tabelle zeigt die die Auswahl des Mindestquerschnitts der Zu- und Abluftkanäle
für EG-MULTIFUEL 17-100kW.
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