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1/17/2007
Europäische Garantie
Für dieses Gerät besteht in den unten aufgeführten
Ländern eine Garantie von Electrolux für den
Zeitraum, der in der Gerätegarantie oder andernfalls
gesetzlich festgelegt ist. Wenn Sie aus einem dieser
Länder in ein anderes der unten aufgeführten
Länder ziehen, wird die Gerätegarantie unter
folgenden Voraussetzungen mit übertragen:
• Die Gerätegarantie beginnt an dem Datum, an
dem Sie das Gerät gekauft haben. Dies wird durch
ein gültiges Kaufdokument bescheinigt, das von
dem Verkäufer des Geräts ausgestellt wurde.
• Die Gerätegarantie gilt für denselben Zeitraum und
in demselben Ausmaß für Arbeitszeit und Teile, wie
sie für dieses spezielle Modell oder diese spezielle
Gerätereihe in Ihrem neuen Aufenthaltsland gelten.
• Die Gerätegarantie ist personengebunden, d. h. sie
gilt für den Erstkäufer des Geräts und kann nicht
auf einen anderen Benutzer übertragen werden.
• Das Gerät wird in Übereinstimmung mit der von
Electrolux herausgegebenen Anleitung installiert
und verwendet und wird nur im Privathaushalt
eingesetzt, d. h. nicht für gewerbliche Zwecke
genutzt.
• Das Gerät wird in Übereinstimmung mit allen
relevanten Bestimmungen installiert, die in Ihrem
neuen Aufenthaltsland gelten.
• Die Bestimmungen dieser europäischen Garantie
haben keinerlei Auswirkungen auf die Rechte, die
Ihnen gesetzlich zustehen.
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