Richtlinien und Vorschriften (Fortsetzung)
Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Das Symbol ist in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2002/96/EG über
Elektro- und Elektronik- Altgeräte (Elektro- und Elektronik - Altgeräte
Richtlinie). Das Symbol weist darauf hin, dass das Gerät einschließlich
ge- und verbrauchten Batterien bzw Akkus nicht in den Hausmüll gegeben
werden darf, sondern den hierfür bestimmten getrennten Sammelsystemen
zugeführt werden muss. Falls die mit diesem Gerät mitgelieferten
Batterien oder Akkus mit dem chemischem Symbol Hg, Cd oder Pb
markiert sind, bedeutet dies, dass sie einen Schwermetallanteil von über
0,0005 % Quecksilber, 0,002 % Kadmium enthalten oder 0,004 % Blei
enthalten.
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