VERSCHROTTUNG UND ENTSORGUNG
Richtlinie 2002/96/EG über Elektro‐ und elektronische
Altgeräte (RAEE).
Gemäß der RICHTLINIE 2002/96/EU weist dieses Zeichen
darauf hin, dass da Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht
als Hausmüll entsorgt werden darf.
Das Gerät kann den entsprechenden Entsorgungsstellen für
elektrische und elektronische Altgeräte übergeben oder
dem Händler beim Kauf eines gleichwertigen Produkts
zurückgegeben werden.
Der Anwender ist dafür zuständig, das Gerät den
Entsorgungsstellen zu übergeben.
Für genauere Informationen bezüglich der Entsorgung ist
der örtliche Abfallentsorgungsdienst zu kontaktieren.
Die korrekte Entsorgung der Altgeräte trägt zum
Umweltschutz bei und verhindert somit negative
Auswirkungen auf die Gesundheit.
Zuwiderhandlungen können gesetzlich verfolgt werden
WARTUNG UND STÖRUNGSBEHEBUNG
Ausgenommen die regelmäßige Reinigung benötigt das Gerät keine besondere
Wartung.
Zum Reinigen ist Bezug auf die elementaren hygienischen Regeln für Geräte dieser Art zu
nehmen.
• Das Gerät ausschalten und den Netzstecker aus der Steckdose ziehen.
• Wenn das Gerät eben benutzt wurde, warten bis es abgekühlt ist: Abschalten des
Lüftungsrades nach Gebrauch.
• Einen leicht mit Seifenwasser angefeuchteten Schwamm zum Reinigen verwenden.
Mit einem sauberen trockenen Tuch trocknen.
• Keine aggressiven Reinigungsmittel verwenden, da diese die Kunststoffteile der
Maschine irreparabel verunstalten können.
•
Niemals direkt mit Sprühgeräten auf die Maschine sprühen, da die im Innenraum
derselben untergebrachte Elektrik beschädigt werden könnte.
KEINE WARTUNGS‐ ODER REPARATURARBEITEN IM GERÄTINNENRAUM DURCHFÜHREN.
DAS ZERLEGEN DES GERÄTS ODER AUSBAUEN VON TEILEN IST NICHT ERLAUBT.
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