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Optionales Zubehör; Information Für Den Anwender; Garantieinformationen - Shure VP WIRELESS Kurzanleitung

Tragbares mikrofonsystem
Inhaltsverzeichnis

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OPTIONALES ZUBEHÖR
Mikrofon–Adapterkabel (T1/EC1)*
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In–Line–Audio–Schalter (T1/EC1)
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Adapterkabel (TA3F auf 3polig XLR, symmetrisch)
Tragetasche für System
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Wechselstrom–Adapter 120V
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Wechselstrom–Adapter 230V
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EZSATZTEILE
Gürtelclip für Taschensender (L11/EC1/EC11)
4polige Miniatur–Steckverbindung ( L11/EC1/EC11)
Klettbandverschluß
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Schuh–Adapter
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*3polige XLR–Buchse an 4polig TA4
ACHTUNG
Änderungen oder Modifikationen, die nicht ausdrücklich von Shure Brothers Inc.
genehmigt sind, können die Betriebsgenehmigung Ihrer Geräte verwirken.
FCC–LIZENZ–INFORMATIONEN
Die Shure–Sender–Modelle T1, T2, EC1, und EC2 sind typgeprüft unter FCC
Parts 90 und 74. Der Empfänger VP3 ist genehmigt unter FCC Part 15.
WICHTIG: Die Erlangung der Betriebsgenehmigung von Shure drahtlosen Mi-
krofonen liegt in der Verantwortung des Anwenders, die Genehmigungs–Modali-
täten stehen in Abhängigkeit von der Berufsgruppe des Anwenders, der Applika-
tion und der gewählten Trägerfrequenz. Shure empfiehlt den Anwendern
dringend, die Kontaktaufnahme mit den örtlichen Telekommunikationsbehörden
bezüglich der entsprechenden Vorschriften.
INFORMATION FÜR DEN ANWENDER
Der Shure–Empfänger VP3 entspricht den Genehmigungsrichtlinien der FCC
Part 15. Der Betrieb dieses Gerätes muß so erfolgen, daß keine störenden Inter-
ferenzen entstehen.
Dieses Gerät wurde hinsichtlich seiner Betriebsgenehmigungen so geprüft, daß
es innerhalb von Part 15 der Genehmigungsrichtlinien der FCC liegt. Diese
Richtlinien sind so ausgelegt, daß sie störende Interferenzen innerhalb der im
Heim gebräuchlichen Geräte ausschließen. Die Geräte erzeugen und verwen-
den Hochfrequenz–Trägerwellen, die, wenn sie nicht entsprechend der Anlei-
tungen eingesetzt werden, u.U. Störungen im Telekommunikationsbetrieb verur-
sachen können. Der Hersteller kann jedoch keine Garantie übernehmen, daß
derartige Interferenzen in einer speziellen Installation nicht auftreten. Sollten
trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Störungen beim Rundfunk– oder Fernsehemp-
fang auftreten (feststellbar durch Ein– oder Ausschalten der Geräte) wird dem
Anwender empfohlen, folgende Abhilfmaßnahmen zu ergreifen:
(1) die Ausrichtung oder Plazierung der Antenne zu verändern
(2) die Entfernung zwischen dem VP3 und dem Rundfunkt– oder Fern-
sehm–Empfänger zu vergrößern
(3) Ihren Fachhändler oder einen erfahrenen Rundfunk–/Fernsehtechniker
zu Rate zu ziehen.
WA310
WA360
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WA450
WA395
PS20
PS20E
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53A8247A
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WA330
90KX2600
65A8188
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GARANTIEINFORMATIONEN

Shure Brothers Inc. (
Shure") garantiert hiermit, daß diese Produkte für einen Zeitraum
von einem Jahr ab Kaufdatum frei von Material– und Verarbeitungsfehlern sind. Nach
Wahl wird Shure ein schadhaftes Produkt reparieren oder umtauschen und Ihnen umge-
hend zurücksenden oder den Kaufpreis erstatten. Den Kaufbeleg zur Bestätigung des
Kaufdatums aufbewahren und bei einem Garantieanspruch einsenden. Wenn sich das
Produkt innerhalb der Gewährleistungsfrist als schadhaft erweist, das Gerät sorgfältig
verpacken, versichern und ausreichen frankiert einsenden an:
Shure Brothers Inc.
Attention: Service Department
222 Hartrey Avenue
Evanston, IL 60202–3696 USA
Telefon: (001) 708–866–5730
Für Kundendienst außerhalb der Vereinigten Staaten das Produkt an ein Shure–
Vertragsvertriebszentrum einsenden.
Alle Schadensansprüche sowie Reklamationen aufgrund fehlender Teile sollten
an obige Adresse gerichtet werden. Bitte Modellnummer, Betriebsfrequenz sowie
Datum, Ort und Nachweis des Kaufs (wie z.B. eine Kopie Ihres Kaufbelegs) beilegen.
Ihr Schreiben sollte alle relevanten Einzelheiten, einschließlich der betreffenden Mo-
dell– oder Teilenummern, und eine kurze Problembeschreibung enthalten. Keine Ge-
räte oder Teile an Shure einsenden, bevor diese von der Shure–Kundendienstabtei-
lung angefordert wurden. Sämtliche eingesandte Artikel bedürfen einer vorherigen
Genehmigung. Nicht genehmigte Rücksendungen führen zu verzögerter Bearbei-
tung; solche Verzögerungen können durch vorherige Kontaktaufnahme mit Shure
und Mitteilung der erforderlichen Informationen vermieden werden.
Shure behält sich das Recht zu Konstruktionsänderungen und Produktverbesse-
rungen an früher hergestellten Produkten vor. Shure behält sich außerdem das Recht
vor, neue und/oder verbesserte Produkte zu liefern, die den ursprünglich bestellten
Produkten in Form, Eignung und Funktion ähneln.
www.audiovias.com
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