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Gefahren
4 • Allgemeine Sicherheitshinweise
V 03/13
Das Frischpulversystem OptiFlex 2 V ist nach dem geltenden Stand der
Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln aus-
schliesslich für den üblichen Einsatz zur Pulverlackbeschichtung be-
stimmt.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsge-
mäss. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht - das
Risiko hierfür trägt allein der Benutzer. Falls das Frischpulversystem Op-
tiFlex 2 V abweichend von unseren Vorgaben für andere Betriebsverhält-
nisse und/oder andere Stoffe eingesetzt werden soll, so ist das Einver-
ständnis der Firma Gema Switzerland GmbH einzuholen.
Zur bestimmungsgemässen Verwendung gehört auch die Einhaltung der
vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhal-
tungsbedingungen.
Die einschlägigen Unfallverhütungs-Vorschriften sowie die sonstigen, all-
gemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und
bautechnischen Regeln sind einzuhalten.
Es sind zusätzlich auch die landesspezifischen Sicherheitsbestimmungen
zu berücksichtigen.
Weiterführende Sicherheits- und Betriebshinweise sind auf der beigefüg-
ten CD oder auf der Homepage www.gemapowdercoating.com zu lesen
Die Inbetriebnahme ist solange untersagt, bis das Frischpulversystem
OptiFlex 2 V entsprechend der EU-Maschinenrichtlinie aufgestellt und
verkabelt ist.
Eigenmächtige Veränderungen am Frischpulversystem OptiFlex 2 V
schliessen eine Haftung des Herstellers für daraus resultierende Schäden
oder Unfällen aus.
Das Unternehmen muss sicherstellen, dass alle Anwender über entspre-
chende fachliche Kenntnisse im Umgang mit der Pulversprüheinrichtung
und deren Gefahrenquellen verfügen.
OptiFlex 2 V