11
Abgasanlage
11
Abgasanlage
11.1
Anforderungen
11.1.1
Normen, Verordnungen und Richtlinien
Abgasleitungen müssen feuchteunempfindlich und wi-
derstandsfähig gegen Abgas und aggressives Kondensat
sein.
Geltende Regeln der Technik und Vorschriften in diesem
Zusammenhang sind:
• Bauordnung und Feuerungsverordnung des jeweiligen
Bundeslandes
• DIN 15417 und 15034 Heizkessel; Brennwertkessel
für gasförmige Brennstoffe
• DIN EN 13384-1 und DIN EN 13384-2 Berechnung von
Schornsteinabmessungen
• DIN 18160-1, 18160-2, 18160-5 und 18160-6 Haus-
schornsteine
11.1.2
Hinweise für den störungsfreien Betrieb
Die folgenden Empfehlungen für die Ausführung von Ab-
gasanlagen gewährleisten einen störungsfreien Betrieb
der Feuerungsanlage. Bei Nichtbeachtung können zum
Teil massive Betriebsprobleme beim Feuerungsbetrieb
bis hin zu Verpuffungen auftreten.
Zu möglichen Betriebsproblemen gehören akustische
Störungen oder Beeinträchtigungen der Verbrennungs-
stabilität oder überhöhte Schwingungen an Bauteilen
und deren Baugruppen. Low-NOx-Feuerungssysteme
müssen wegen ihrer Verbrennungsführung hinsichtlich
dieser Betriebsprobleme kritischer eingestuft werden.
Die Abgasanlage muss deshalb besonders sorgfältig ge-
plant und ausgeführt werden.
Die Abgasanlage besteht aus einem Verbindungsstück
zwischen Wärmeerzeuger und der senkrechten Abgas-
anlage selbst (Schornstein).
Bei der Auslegung und Ausführung der Abgasanlage
müssen folgende Anforderungen eingehalten werden:
• Abgasanlagen müssen entsprechend den nationalen
und lokalen Vorschriften und einschlägigen Normen
ausgelegt werden.
• Um Beschädigungen oder Verschmutzung der abgas-
berührten Anlagenteile zu verhindern, müssen bei der
Materialauslegung der Abgasanlage die Zusammen-
setzung und die Temperaturen der Abgase beachtet
werden.
• Es dürfen nur Abgasanlagen eingesetzt werden, die
für eine Abgastemperatur von mindestens 120 °C zu-
gelassen sind.
• Die Abgase müssen auf direktem Weg dem Schorn-
stein strömungsgünstig (z. B. kurz und ansteigend,
mit wenigen Umlenkungen) zugeführt werden. Dabei
muss für jeden Kessel ein separater Schornsteinzug
eingeplant werden.
Davon kann abgewichen werden, wenn die nachfol-
genden Anforderungen eingehalten sind:
– Die Bauart der Abgasanlage muss für die Betriebs-
weise geeignet sein.
– Die Abgasanlage muss so bemessen sein, dass die
Abgase in jedem Betriebszustand einwandfrei ab-
geleitet werden.
– Das Einströmen von Abgasen in außer Betrieb be-
findliche Feuerstätten bei Überdruckbetrieb (z. B.
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durch dichtschließende Abgasklappen) muss ver-
hindert werden.
– Mindestabgasgeschwindigkeit W
DIN EN 13084-1 Anhang A oder vereinfacht
W
=0,5 m/s
min
– An den Zusammenführungsstellen der Feuerstätten
muss in jedem Betriebszustand Unterdruck herr-
schen.
Diese Anforderungen können anhand der vorhandenen
Abgasberechnung geprüft werden.
• Nicht an mehrfach belegte Abgasanlagen angeschlos-
sen werden dürfen:
– Feuerungen, die mit Flüssiggas betrieben werden.
– Feuerstätten mit Gebläse, soweit nicht alle Feuer-
stätten im selben Raum aufgestellt sind.
• Umlenkungen in den Verbindungsstücken sind
strömungstechnisch günstig durch Bögen oder Leit-
bleche auszuführen. Verbindungsstücke mit mehreren
Umlenkungen sind zu vermeiden, da sie Luft- und
Körperschall sowie den Anfahrdruckstoß negativ be-
einflussen können. Scharfkantige Übergänge
zwischen rechteckigen Anschlussflanschen und dem
Verbindungsrohr müssen vermieden werden. Ebenso
wie bei erforderlichen Reduzierungen/Erweiterungen
darf der Übergangswinkel 30° nicht übersteigen.
• Verbindungsstücke sind strömungsgünstig und
möglichst ansteigend in den Schornstein einzuführen
(unter einem Winkel von 45°). Vorhandene Aufsätze
an Schornstein-Mündungen müssen eine freie Aus-
strömung der Abgase in den freien Luftstrom gewähr-
leisten. Der maximale Unterdruck darf 15 Pa nicht
übersteigen.
• Anfallendes Kondensat muss auf der gesamten Länge
ungehindert abfließen, gemäß den lokalen Bestim-
mungen behandelt und nach den örtlichen Bestim-
mungen entsorgt werden.
• Die Prüföffnungen müssen gemäß den lokalen Vor-
schriften vorgesehen werden, evtl. in Absprache mit
der zuständigen Genehmigungsbehörde (z. B.
Schornsteinfegermeister).
• Um den Körperschall zu unterbrechen, ist eine
Entkopplung des Schornsteins (z. B. mit Kompen-
sator) vom Kessel erforderlich.
• Bei Einbindung einer Abgasklappe in das Abgas-
system muss ein sicherheitsgerichteter Endschalter
„AUF" in die Kesselsteuerung eingebunden werden.
Die Feuerung darf erst starten, wenn die Rück-
meldung des Endschalters zur voll geöffneten Abgas-
klappe vorliegt. Bedingt durch die Stellzeit der
Klappenantriebe ist ein Temperaturabfall im Kessel
möglich. Die Einstellung der Endlage „ZU" an der Ab-
gasklappe muss so vorgenommen werden, dass die
Abgasklappe nie ganz dicht schließt. Damit werden
Schäden durch auftretende Stauwärme am angebau-
ten Brenner vermieden.
• Der Druck am Abgasanschluss des Kessels darf einen
Unterdruck von 15 Pa nicht überschreiten, um Pro-
bleme mit der Feuerung (Startverhalten) zu ver-
meiden.
Brennwertkessel – 6720859842 (2017/01)
nach
min