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Einzelkomponente keine weitere Garantiezeit anerkannt. Einzig gültiges Datum ab dem die Garantie beginnt, ist das
Kaufdatum des Produkts.
Nur bei Reparaturen oder dem Auswechseln von elektronischen Bestandteilen, falls Nolangroup das Produkt repariert
oder ersetzt, wird das Produkt unter eine zusätzliche Garantie gesetzt. Die Garantielaufzeit entspricht der
Restgarantiezeit oder neunzig (90) Tage ab dem Reparaturdatum (die längere Periode ist ausschlaggebend).
Die Reparatur oder das Auswechseln kann ebenfalls durch wiederverwertete Bestandteile mit gleichwertiger
Funktionalität erfolgen. Die ausgewechselten Teile und Bestandteile werden Eigentum von Nolangroup.
DIESE GARANTIE STREICHT UND ERSETZT ALLE VOM GESETZ IN SCHRIFTLICHER ODER MÜNDLICHER FORM
VORGESEHENEN GARANTIEN, DIE VON BEIDEN PARTEIEN WIDERRUFEN WERDEN KÖNNEN. INSBESONDERS
NOLANGROUP LEISTET KEINERLEI SPEZIFISCHE VERKAUFS- ODER TAUGLICHKEITSGARANTIE FÜR BESONDERE
EINSATZZWECKE. IN KEINEM FALL KANN NOLANGROUP FÜR ZUFALLS- ODER FOLGESCHÄDEN VERANTWORTLICH
GEMACHT WERDEN, WIE Z.BSP. FÜR GEWINNVERLUSTE ODER KOMMERZIELLE SCHÄDEN, SOFERN DIESE SCHÄDEN
VOM GESETZ NICHT ANERKANNT WERDEN.
NOLANGROUP BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, JEDERZEIT UND OHNE VORANKÜNDIGUNG FUNKTIONELLE
EIGENSCHAFTEN, KOMPATIBILITÄTSFUNKTIONEN ODER DIE SOFTWARE ZU VERÄNDERN.
Einige Länder erlauben den Ausschluss oder die Begrenzung von Zufalls- oder Folgeschäden oder die Begrenzung
der impliziten Garantie nicht, daher könnten die vorher genannten Begrenzungen oder Ausschlüsse nicht angewandt
werden.
Diese Garantie wirkt sich nicht auf die gesetzlichen Rechte des Kunden unter der geltenden nationalen
Gerichtsbarkeit und auf die Rechte des Konsumenten gegenüber dem Händler laut dem Kauf-/Verkaufsvertrag aus.
Diese Garantie ist auf dem gesamten Gebiet von Europa gültig und ist die einzige von Nolangroup ausgegebene
Garantie bezüglich des Verkaufs derer Produkte. Die Garantie beeinträchtigt nicht die Rechte, die der Käufer besitzt
und die ausdrücklich in der EU-Richtlinie 1999/44/EG vorgesehen sind.
Diese Garantie beeinträchtigt nicht die vom Gesetz vorgesehenen Rechte des Konsumenten, im Besonderen die
Rechte laut Verordnung vom 2. Februar 2002, Nr. 24.
6.5.
Produkterkennung
N-Com
Produkte
werden
mit
einem
Code
gekennzeichnet,
der
die
Rückverfolgbarkeit und die Erkennung des Produkts ermöglicht.
Der Erkennungscode befindet sich auf dem am MCS III-System angebrachten
Klebeetikett und auf der Verkaufspackung selbst.
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