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Garantie

ACHTUNG!
Anfang April 2002 hat SAGEM SA die Faxgeräteak-
tivität der Firma PHILIPS aufgekauft (nähere Infor-
mationen finden Sie auch unter www.fax.philips.com
oder www.sagem.com). SAGEM SA ist seither der
führende europäische Hersteller von Faxgeräten und
bietet eine komplette Produktpalette von Faxgeräten
mit Internetzugang, SMS und Multifunktionalität an.
Diese Produktpalette deckt die verschiedenen Bedürf-
nisse von Privat- und Firmenkunden ab.
Im Falle eines Defektes wenden Sie sich bitte an Ih-
ren Verkäufer, der Sie beraten wird, und legen diesem
den Kaufbeleg vor, den Sie zuvor von diesem erhalten
haben.
A Für das Gerät gilt zunächst einmal eine gesetzliche
Sachmängelgewährleistung, die in Deutschland und
Österreich, jedoch nicht in der Schweiz, 24 Monate
gültig ist. Deren genauer Inhalt und Umfang ist in
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf den
mit Ihnen geschlossenen Vertrag anzuwenden sind,
näher geregelt. Zusätzlich zur gesetzlichen Sachmän-
gelgewährleistungsfrist übernimmt SAGEM Com-
munication Austria GmbH bis zu maximal einem
Jahr ab Kaufdatum die Garantie (Ersatzteile und Re-
paratur) für ein Gerät, das frei von Fabrikationsfeh-
lern ist. Während dieses Garantiezeitraums wird das
fehlerhafte Gerät kostenlos repariert. Der Kunde hat
das fehlerhafte Gerät jedoch auf seine Kosten an die
ihm vom Kundendienst der SAGEM Communication
Austria GmbH (die Telefonnummer steht auf dem Lie-
ferschein) angegebene Adresse zurückzuschicken. Die
Reparatur erfolgt auf keinen Fall in den Räumlichkei-
ten des Kunden, es sei denn, dass mit diesem ein spezi-
eller Wartungsvertrag abgeschlossen wurde.
Hinweis: Nach Ablauf der gesetzlichen Sachmängel-
gewährleistungsfrist ist die SAGEM Communication
Austria GmbH bis zu maximal einem Jahr ab Kauf-
datum ausschließlich verpflichtet, das fehlerhafte Ge-
rät zu den oben genannten Bedingungen kostenlos zu
reparieren. Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmän-
gelgewährleistung bestehen in diesem Zeitraum nicht
mehr. Ausgeschlossen sind auch Schadenersatzansprü-
che aus sonstigem Rechtsgrund, es sei denn, die Scha-
densursache beruht auf Vorsatz oder grober Fahrläs-
sigkeit oder es wurde eine vertragswesentliche Pflicht
verletzt. In letzterem Fall beschränkt sich die Haftung
jedoch auf den vorhersehbaren Schaden.
Bedienungsanleitung
B Von der Garantie ausgeschlossen sind
Defekte oder Funktionsstörungen, die auf eine
Nichteinhaltung der Installations- und Gebrauchs-
anweisungen, auf äußere Einwirkungen (Über-
spannung, Brand, Erschütterung, Wasserschäden
jeglicher Art usw.), auf einen von der SAGEM
Communication Austria GmbH nicht schriftlich
genehmigten Umbau der Geräte, auf eine unterlas-
sene Wartung (gemäß Bedienungsanleitung), Über-
prüfung oder Pflege der Geräte, auf ungeeignete
Umweltbedingungen für die Geräte (insbesondere
im Zusammenhang mit ungeeigneten Temperatur-
oder Luftfeuchtigkeitsbedingungen für die Geräte
und die Verbrauchsmaterialien) oder auf eine Re-
paratur oder eine Instandhaltung zurückzuführen
sind, die von einer von der SAGEM Communi-
cation Austria GmbH nicht ermächtigten Person
vorgenommen wurde,
die normale Abnutzung der Geräte und die Abnut-
zung der Zubehörteile,
Beschädigungen, die auf eine unzureichende oder
schlechte Verpackung der an die SAGEM Commu-
nication Austria GmbH zurückgesendeten Geräte
zurückzuführen sind,
die Lieferung neuer Softwareversionen,
Reparaturen eines ohne die schriftliche Zustim-
mung der SAGEM Communication Austria
GmbH geänderten oder hinzugefügten Gerätes
oder Nachbesserungen einer ohne die schriftliche
Zustimmung der SAGEM Communication Austria
GmbH geänderten oder hinzugefügten Software,
Funktionsstörungen, die weder auf die Ausrüstung
noch auf die Software zurückzuführen sind, die
in den Benutzergeräten verwendet wird, um den
Zugriff auf die von der Ausrüstung zur Verfügung
gestellten Dienste zu ermöglichen,
Verbindungsprobleme, die auf ein ungünstiges
Umfeld zurückzuführen sind, insbesondere:
- Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang
oder der Verbindung zum Internet wie z.B. Un-
terbrechungen der Zugangsnetze, der Zusammen-
bruch der Leitung des Abonnenten oder seines Ge-
sprächspartners,
- Übertragungsprobleme (unzureichende geogra-
phische Abdeckung des Gebietes durch die radio-
elektrischen Sender, Interferenzen, Störgeräusche,
Zusammenbruch oder schlechte Qualität der Tele-
fonleitungen...),
- Fehler der örtlichen Leitungen (Verkabelung, Server,
Benutzergeräte) bzw. Fehler des Übertragungsnetzes,
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