Abschnitt 9 - Spezifikationen
Ergänzende Informationen
Die folgenden Informationen werden gemäß den Anforderungen der europäischen
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bereitgestellt und gelten nur für CE-Maschinen.
Für Maschinen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden, beträgt der
garantierte Schallleistungspegel (LWA) gemäß der europäischen Richtlinie 2000/14/EG
(Umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen
Geräten und Maschinen) aufgrund von Prüfverfahren im Einklang mit Anhang III, Teil B,
Verfahren 36 der Richtlinie, 106 dB.
Der Gesamtvibrationswert, dem das Hand-Arm-System ausgesetzt ist, überschreitet
2
2,5 m/s
nicht. Der höchste quadratische Mittelwert der bewerteten Beschleunigung,
2
der der gesamte Körper ausgesetzt ist, überschreitet 0,5 m/s
nicht.
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